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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2011 - III-3 Ws 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9338
OLG Hamm, 25.01.2011 - III-3 Ws 15/11 (https://dejure.org/2011,9338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2011 - III-3 Ws 15/11 (https://dejure.org/2011,9338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - III-3 Ws 15/11 (https://dejure.org/2011,9338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 454 StPO
    Reststrafenaussetzung, mündliche Anhörung, Verzicht

  • openjur.de

    Sachverständiger Anhörung Verzicht Verteidiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 454 Abs. 2 Satz 3
    Sachverständiger Anhörung Verzicht Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 2 S. 3
    Voraussetzungen für die Annahme eines [konkludenten] Verzichts auf die Anhörung des Sachverständigen im Verfahren auf Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines konkludenten Verzichts auf die Anhörung eines Sachverständigen im Verfahren auf Reststrafenaussetzung bei Teilnahme eines Verteidigers an der mündlichen Verhandlung des Verurteilten

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 2553/10
  • OLG Hamm, 25.01.2011 - III-3 Ws 15/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 3 Ws 2/10

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens ohne mündliche Anhörung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2011 - 3 Ws 15/11
    Bei der Regelung des § 454 Abs. 1 S. 3 StPO handelt es sich um eine Verfahrensvorschrift, die nicht ausschließlich zugunsten des Verurteilten erlassen ist, dient sie der Sachaufklärung und damit dem Allgemeininteresse (vgl. Senatsentscheidung vom 14.01.2010 - 3 Ws 2/10 -, BeckRS 2010, 04717).

    Dies wäre der Fall, wenn der Senat - in Abweichung von der Vorinstanz - nicht "erwägen" könnte, den Beschwerdeführer nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe bedingt zu entlassen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.01.2010 a.a.O..

  • OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2011 - 3 Ws 15/11
    Rn. 8 Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (vgl. OLG Jena, NStZ 2007, 421).
  • OLG Celle, 29.04.2024 - 1 Ws 126/24

    Anforderungen der Pflicht zur bestmöglichen Aufklärung des Sachverhalts im …

    Die Beschlussfassung der Strafvollstreckungskammer ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 3 Ws 15/11 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Hamm, 30.08.2018 - 3 Ws 363/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verzicht; Anhörung; …

    Die unterlassene mündliche Anhörung des Sachverständigen kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachgeholt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 3 Ws 255/11 -, NStZ 2012, 408 und vom 25. Januar 2011 - 3 Ws 15/11 -, BeckRS 2011, 05103 = NStZ-RR 2011, 190).
  • OLG Hamm, 20.09.2011 - 3 Ws 255/11

    Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen; Verzicht auf …

    Rn. 11 3. Die Teilnahme des Verteidigers an der mündlichen Anhörung des Verurteilten durch die Strafvollstreckungskammer am 18. Juli 2011 stellt als solche keinen konkludenten Verzicht auf die Anhörung des Sachverständigen dar (vgl. Senat, NStZ-RR 2011, 190).
  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

    Rn. 10 Die Tatsache, dass der Verurteilte und seine Verteidigerin an dem Anhörungstermin teilgenommen und nicht ausdrücklich die mündliche Anhörung des Sachverständigen beantragt haben, stellt keinen konkludenten Verzicht dar (vgl. OLG Hamm NStZ 2012, 408; NStZ-RR 2011, 190).
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