Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 57 Abs. 2
Reststrafenaussetzung, Bewährung, Halbstrafe, Erstverbüßer, besondere Umstände - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Umstände nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei Dauer einer Freiheitsstrafe deutlich über der Zweijahresgrenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB ; Anforderungen an die besonderen Umstände nach § 57 StGB ; Keine doppelte Berücksichtigung von Umständen im Erkenntnisverfahren und der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zwei Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bereits nach Verbüßung der Hälfte
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 100 StVK 2807/22
- OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Neben einer positiven Sozialprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 12.7.2012 - 3 Ws 143/12, BeckRS 2012, 18149, beck-online, m.w.N.).Jedoch kommt ihnen nur eine abgeschwächte Bedeutung zu, weil sie sich bereits maßgeblich auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt haben (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17 -, BeckRS 2017, 143271 Rn. 13).
Ein regelgerechtes Vollzugsverhalten wird indes bereits für eine positive Sozialprognose gefordert und erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz, das eine Halbstrafenaussetzung rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 11 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149).
Das Vollzugsverhalten ist hier nicht Ausdruck einer besonderen Persönlichkeitsnachreifung des Verurteilten im Vollzug, weil er auch bereits vor seiner Inhaftierung in geordneten und sozial angepassten Verhältnissen lebte und eine Einordnung in die Strukturen des Strafvollzuges, zumal unter Berücksichtigung der ihm in der Justizvollzugsanstalt gewährten Lockerungen, für ihn daher einfacher war als für Strafgefangene mit einem problematischeren sozialen Hintergrund (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149).
- OLG München, 08.03.2016 - 3 Ws 140/16
Besondere Umstände als Voraussetzung für Reststrafaussetzung nach Verbüßung von …
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Rn. 3 Je weiter sich die zu verbüßende Freiheitsstrafe von der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfernt, umso mehr muss sich der zu beurteilende Sachverhalt von vergleichbaren Durchschnittsfällen positiv abheben, damit besondere Umstände im Sinne von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht werden können (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 7 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16 -, NStZ 2016, 677, 678 m.w.N.).Rn. 15 Entgegen der Ansicht der Verteidigung ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit dem Fall, den das OLG München mit Beschluss vom 08. März 2016 (Az. 3 Ws 140/16) zu entscheiden hatte.
- OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 2 Ws 181/20
Strafaussetzung: positiver Vollzugsverlauf als besonderer Umstand im Sinne von § …
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Rn. 3 Je weiter sich die zu verbüßende Freiheitsstrafe von der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfernt, umso mehr muss sich der zu beurteilende Sachverhalt von vergleichbaren Durchschnittsfällen positiv abheben, damit besondere Umstände im Sinne von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht werden können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 7 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 08. März 2016 - 3 Ws 140/16 -, NStZ 2016, 677, 678 m.w.N.).Ein regelgerechtes Vollzugsverhalten wird indes bereits für eine positive Sozialprognose gefordert und erst durch das Hinzutreten zusätzlicher für den Verurteilten sprechender Tatsachen zu einem aussagekräftigen Indiz, das eine Halbstrafenaussetzung rechtfertigen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, BeckRS 2020, 43633 Rn. 11 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17
Helge Achenbach bleibt in Strafhaft
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 3 Ws 21/23
Jedoch kommt ihnen nur eine abgeschwächte Bedeutung zu, weil sie sich bereits maßgeblich auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt haben (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 3 Ws 143/12 -, BeckRS 2012, 18149; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-2 Ws 480/17 -, BeckRS 2017, 143271 Rn. 13).
- OLG Celle, 12.06.2024 - 2 Ws 137/24
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe im Zusammenhang der …
Die Anforderungen an die "Besonderheit" der Umstände nimmt jedoch zwischen dem Halbstrafen- und dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt im Sinne des § 57 Abs. 1 ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2023 - III-3 Ws 21/23 -, juris;… Fischer, StGB, 71. Auflage 2024, § 57 Rn. 29a). - OLG Schleswig, 17.07.2025 - 2 Ws 75/25 Rn. 27 Das Landgericht hat seiner Entscheidung einen zutreffenden Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt, indem es ausgeführt hat, dass die Anforderung an die Besonderheit der Umstände zwischen Halbstrafen- und dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt abnimmt (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 2023 - 3 Ws 21/23 -, BeckRS 2023, 2493).
- OLG Naumburg, 21.11.2024 - 1 Ws 468/24
Strafaussetzung zur Bewährung: Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der …
Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 17. März 2023 - III-2 Ws 63/23 -, Rn. 18; KG…, Beschluss vom 13. Februar 2023 - 2 Ws 6/23 -, Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2023 - III-3 Ws 21/23 -, Rn. 2; OLG Bremen…, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 Ws 21/21 -, Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 2 Ws 181/20 -, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris). - OLG Hamm, 15.01.2025 - 3 Ws 466/25
Aussetzung der Reststrafenvollstreckung zur Halbstrafe; besondere Umstände; Höhe …
Je weiter sich die zu verbüßende Freiheitsstrafe von der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfernt, umso mehr muss sich der zu beurteilende Sachverhalt von vergleichbaren Durchschnittsfällen positiv abheben, damit besondere Umstände im Sinne von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB bejaht werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 09.02.2023 - 3 Ws 21/23-, beck-online).
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