Rechtsprechung
| KG, 25.04.2001 - 3 Ws 219/01, 1 AR 422/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- KG, 20.09.1999 - 3 Ws 488/99
Auszug aus KG, 25.04.2001 - 3 Ws 219/01
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Angeklagten ist zulässig (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, u. a. Beschluß vom 20. September 1999 - 3 Ws 488-489/99;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 141 Rdn. 10. m.N.;… Laufhütte in KK, StPO 4. Aufl., § 141 Rdn. 12 m.N.); sie ist jedoch unbegründet.Wenn ein unabweisbares Bedürfnis für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers besteht, reduziert sich das Ermessen bzw. der Beurteilungsspielraum auf Null (…vgl. Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO, 2. Aufl., § 141 Rdn. 4 m.N.;… OLG Frankfurt/M. aaO;… OLG Hamburg aaO) mit der Folge, daß in solchem Fall eine Beiordnung durch das Beschwerdegericht vorzunehmen ist (vgl. KG, Beschluß vom 20. September 1999 - 3 Ws 488-489/99 -).
- OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97
Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers; …
Auszug aus KG, 25.04.2001 - 3 Ws 219/01
Die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers unterliegt einer Ermessensentscheidung des Vorsitzenden, bzw. einem Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348, 349; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203, 204). - OLG Frankfurt, 19.04.1991 - 3 Ws 276/91
Mitwirkung eines weiteren Verteidigers; Lange Verfahrensdauer; Verhinderung eines …
Auszug aus KG, 25.04.2001 - 3 Ws 219/01
Die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers unterliegt einer Ermessensentscheidung des Vorsitzenden, bzw. einem Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348, 349; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203, 204).
- OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12
Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Rn. 4 Das Beschwerdegericht prüft bei der Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers lediglich, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums eingehalten und im Übrigen die Person des Pflichtverteidigers ermessensfehlerhaft ausgewählt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2008, 1 Ws 638/08; KG Berlin, Beschluss vom 25. April 2001 1 AR 422/01 - 3 Ws 219/01; Düsseldorf, StV 04, 62 m. w. N.; OLG Frankfurt, NstZ-RR 07, 244;… Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 141, Rn. 9 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 03.07.2020 - 2 Ws 150/20
Voraussetzungen der Bestellung eines weiteren Verteidigers
Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder aber der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (OLG Karlsruhe - Senat - StraFo 2009, 517; KG, Beschlüsse vom 6.8.2018 - 4 Ws 104/18 und vom 25.4.2001 - 1 AR 422/01, jeweils juris sowie OLGSt StPO § 140 Nr. 36; OLG Jena, Beschluss vom 7.10.2011 - 1 Ws 433/11, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.2.2006 - 1 Ws 25/06, juris; OLG Schleswig SchlHA 2001, 137 jeweils m.w.N.).
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