Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.08.1982 - 3 Ws 241/82 (StrVollz) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 51 Abs. 1, Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 239
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.03.1981 - 7 Vollz (Ws) 7/81
Auszug aus OLG Celle, 06.08.1982 - 3 Ws 241/82
Eigengeld">83 Abs. 2 Satz 3 StVollzG auf das jeweilige St~ dium des Vollzuges abzustellen: Wenn der Gefangene über sein Eigengeld verfügen will, das endgültige Überbrükkungsgeld aber noch nicht angespart ist, dann reicht die Verfügungsbeschränkung über das Eigengeld nur so weit, wie dieses - bei planmäßiger Aufstockung von Überbrückungsgeld aus den Bezügen des Gefangenen bis zum voraussichtlichen Vollzugsende - zusätzlich benötigt wird, um den vollen Betrag zu erreichen (OLG München ZfStrVo 1980, 122; OLG Hamm ZfStrVo 1981, 251).
- OLG Celle, 09.06.2008 - 1 Ws 235/08
Ermessen der Vollzugsbehörde hinsichtlich der Festsetzung der Sparraten zur …
aa) Die Strafvollstreckungskammer hat ihre Entscheidung zu Recht auf die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung zum Ansparen des Überbrückungsgeldes (vgl. insbesondere OLG Celle ZfStrVo 1983, 307. OLG Koblenz ZfStrVo 1986, 185. ZfStrVo 1993, 309. - OLG Bremen, 30.01.1991 - Ws 155/90
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Anspruch eines noch im Maßregelvollzug …
Deshalb soll er von seinen Bezügen nach dem StVollzG einen Betrag als Überbrückungsgeld ansparen, der seinen notwendigen Lebensunterhalt - und ggf. den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen - für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichert (…vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 4. Aufl., Anm. 1 zu § 51 mit Hinweis auf BT-Dr. 7/918, 70 ff.;… Großkelwing in Schwind/Böhm, Rdn. 5 zu § 51; OLG Celle, Beschluß vom 6.8.1982 - 3 Ws 241/82 (StrVollz) - OLG Hamm, Beschluß vom 9.3.1981 7 Vollz (Ws) 7/81-). - OLG Koblenz, 22.01.1993 - 3 Ws 597/92 Vielmehr ist allen denkbaren Eventualitäten Rechnung zu tragen, die ein weiteres Ansparen verhindern oder eine Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mit sich bringen könnten (vgl. OLG Celle, 3 Ws 241/82 (StrVollz)) vom 06.08.1992; dasselbe, 3 Ws 273/86 (StrVollz) vom 18.06.1986; OLG Koblenz, 2 Vollz (Ws) 85/85 vom 21. Oktober 1985).
- LG Regensburg, 16.07.1997 - 3 StVK 209/95 Vielmehr ist allen denkbaren Eventualitäten Rechnung zu tragen, die ein weiteres Ansparen verhindern oder eine Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mit sich bringen könnten (vgl. OLG Celle, 3 Ws 241/82 (StrVollz) vom 06.0.8.1992; OLG Celle, 3 Ws 273/96 (StrVollz) vom 18.06.1996, OLG Koblenz, 2 Vollz (Ws) 85/85 vom 21.10.85, OLG Koblenz, Beschluß vom 22.01.1993, 3 Ws 597/92).
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