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| OLG Frankfurt, 05.05.1982 - 3 Ws 244/82 (StVollz) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 13 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 78
- NStZ 1983, 46
- StV 1985, 28
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 29.02.1984 - 3 Ws 603/83 Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Hessischen Ministers der Justiz hatte der Senat mit Beschluß vom 5. Mai 1982 (3 Ws 244/82 (StVollz)) teilweise insoweit verworfen, als die Vollzugsbehörde verpflichtet worden war, den Antrag des Antragstellers vom 13. Mai1981 erneut zu bescheiden.
Zwar hat der Senat noch in seinem Beschluß vom 5.5.1982 - 3 Ws 244/82 (StVollz) - (teilweise veröffentlicht in NStZ 1983, 46 ) ausgeführt, der offene Vollzug diene allein der Erreichung des Vollzugsziels nach § 2 S. 2 StVollzG , nämlich der Wiedereingliederung des Gefangenen in ein Leben in Freiheit, und deshalb dürften hier - im Gegensatz zum Urlaub - andere Gesichtspunkte wie das Maß der Schuld des Gefangenen - nicht berücksichtigt werden (vgl. Beschl. S.8).
- OLG Nürnberg, 12.10.1983 - Ws 630/83 Die Justizvollzugsanstalt verweist in diesem Zusammenhang durchaus zu Recht auf die - nach Ansicht des Verteidigers zweifelhafte - oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat bei Entscheidungen über die Beurlaubung von Gefangenen mit lebenslangen Freiheitsstrafen (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9 = JR 1978, 213; OLG Frankfurt ZfStrVo SH 1979, 28 = NJW 1979, 1173; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Hamm NStZ 1981, 495 ; OLG Frankfurt NStZ 81, 157; NStZ 1983, 46 ).
- OLG Frankfurt, 18.06.1984 - 3 Ws 163/84 Gerade jene Gefangenen bedürfen zur Erreichung des Vollzugsziels - die Bereitschaft zur Mitwirkung im Einzelfall vorausgesetzt - der besonderen Behandlung, die ihnen im offenen Vollzug zuteil werden kann (OLG Koblenz, NStZ 1981, Seite 275 , Senatsbeschlüsse vom 02.09.1982 - 3 Ws 518/82 (StVollz); 15.07.1982 - 3 Ws 646 + 647/82 ( StVollzG ); 05.05.1982 - 3 Ws 244/82 (StVollz)).
- LG Heilbronn, 08.04.1983 - StVK 165/83 Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (MDR 1983, 78) hat entschieden, daß die Zehnjahres-Schranke für die Überweisung in den offenen Vollzug ohne Bedeutung ist, und beiläufig ausgeführt, die genannte Verwaltungsvorschrift binde das Gericht nicht und enthebe die Vollzugsbehörde nicht von einer auf den Einzelfall abstellenden Ermessensausübung.
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