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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1881
OLG Frankfurt, 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 (https://dejure.org/1993,1881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 (https://dejure.org/1993,1881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 3 Ws 260/93 (https://dejure.org/1993,1881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57a Abs. 1; StPO §§ 454, 462a Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Isolierte Festsetzung der Vollstreckungsdauer; Schwere der Schuld; Vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung; Gebieten; Positive Persönlichkeitsentwicklung; Schuldschweregesichtspunkte; Verkürzung der Verbüßungsdauer; Altfälle; Schwurgericht; Strafvollstreckungskammer; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 252 (Ls.)
  • NStZ 1994, 54
  • StV 1994, 26
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Frankfurt, 24.05.1995 - 3 Ws 811/94
    Danach scheidet zunächst eine isolierte Festsetzung der rein schuldausgerichteten Vollstreckungsdauer (also ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung unter Einbeziehung nicht tatschuldrelevanter Umstände), die das Oberlandesgericht Hamburg in der Zeit zwischen dem 10. und dem 13. Verbüßungsjahr für zulässig und geboten erachtet, aus (so bereits der Senat in StV 1994, 26, 278).

    Um die besondere Schwere der Schuld richtig zu gewichten, dürfen zwar auch schuldmindernde Faktoren nicht unberücksichtigt bleiben, soweit sie sich aus dem Urteil ergäben (vgl. Senatsbeschl. v. 24.11.1993 - 3 Ws 667/93, v. 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 u. v. 28.06.-1994 - 3 Ws 366/94).

  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und …

    In jüngster Zeit sind zur Strafzeitberechnung bei Unterbringung neben Freiheitsstrafe zwei weitere oberlandesgerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden, und zwar OLG Hamm (Beschluß vom 23.4.1996) in NStZ 1994, 54 und OLG Frankfurt a.M. (Beschluß vom 31.7.1996) in NStZ-RR 1996, 380 .
  • OLG Koblenz, 23.08.2004 - 1 Ws 529/04

    Strafrestaussetzung: Feststellung der Mindestverbüßungsdauer bei …

    Vor diesem Hintergrund kann es hier dahingestellt bleiben, ob die von der Staatsanwaltschaft beantragte, im Gesetz nicht vorgesehene isolierte Entscheidung über das (Nicht-)Vorliegen der Voraussetzungen des § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtlich überhaupt möglich wäre (verneinend OLG Frankfurt StV 94, 26).
  • OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12

    Nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer …

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betrifft andere Sachverhalte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.04.1997 - Ws 234/97 = NStZ 1997, 408 betrifft einen Antrag nach § 57 a StGB nach einer Verbüßungsdauer von 8 Jahren; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.1993 - 3 Ws 260/93 = NStZ 1994, 54 ff. betrifft eine erstmalige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ohne Gesamtwürdigung; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 Ws 40/97 = NStZ 1998, 248 f. betrifft eine erstmalige Entscheidung ohne Gesamtwürdigung und Einwilligung des Verurteilten).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvR 303/97

    Feststellung der besonderen Schuldschwere in Altfällen

    Im übrigen sei die Festlegung der Vollstreckungsdauer kraft Gesetzes dem Verfahren nach §§ 57a StGB , 454 Abs. 1 StPO vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NStZ 1994, S. 54 ).
  • OLG Nürnberg, 08.04.1994 - Ws 48/94

    Rechtmäßigkeit einer nur isolierten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer …

    Nachdem der angefochtene Beschluß nicht wie bei zeitigen Freiheitsstrafen allein die Aussetzung der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ablehnt, sondern entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugleich und mit bindender Wirkung auch über die aufgrund der Schuldschwere erforderliche Mindestverbüßungsdauer entscheidet, war er, nachdem eine isolierte Entscheidung über letztere Frage nicht ergehen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 19.07.1993, 3 Ws 260/93) und schon deshalb dieser Teil des Beschlusses nicht isoliert bestehen bleiben kann, hier jedoch nicht für gegenstandslos zu erklären oder nur teilweise aufzuheben, sondern insgesamt.
  • OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94
    Dabei sind insbesondere das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug, eine Änderung der für die Straftaten ursächlich gewesenen Einstellung und äußeren Bedingungen, die sonstige Persönlichkeitsentwicklung und auch ein durch Zeitablauf vermindertes Sühnebedürfnis der Allgemeinheit von Bedeutung (vgl. BVerfG NStZ 1992, 484 ; OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Oktober 1993 2-1 StE 5/79 OLG Frankfurt, Beschluß vom 19.Juli 1993 3 Ws 260/93 NStZ 87, 329; NJW 86, 598; OLG Hamm Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 1 Ws (L) 9/92; NStZ 86, 315; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2189 ff.; MDR 91, 893; NStZ 1991, 37 ; 90, 338; 83, 79; JR 88, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 57 a , Rdn., 7, 7 d m.w.N.; Elf NStZ 1992, 468; Stree NStZ 1992, 464, 467;… Lackner, StGB , 19. Aufl., § 57 a , Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.01.1998 - Ws 1572/97

    Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 19. Juli 1993 - NStZ-RR 96, 122 - und 24. Mai 1995 - NStZ 94, 54) hat der Senat bereits wiederholt entschieden, daß über das Vorliegen einer besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a I 1 Nr. 2 StGB und die gegebenenfalls wegen der besonderen Schwere der Schuld gebotene Vollstreckungsdauer nur im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 a I StGB , § 454 I StPO zu entscheiden ist und daß eine sogenannte isolierte Entscheidung, d.h. eine Vorabentscheidung über das Vorliegen besonders schwerer Schuld und die wegen der besonderen Schwere der Schuld gebotene Vollstreckungsdauer (ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung) ausscheidet, weil es an einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Vorabentscheidung fehlt.
  • OLG Nürnberg, 16.04.1997 - Ws 234/97

    Strafrest-Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung- findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt StV 1994, 26 ; NStZ-RR 1996, 122 ).
  • OLG Nürnberg, 11.04.1997 - Ws 98/97
    Eine isolierte Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - ohne vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung - findet im Gesetz keine Grundlage (OLG Frankfurt/M. StV 1994 26; NStZ-RR 1996, 122 ).
  • OLG Celle, 07.04.1997 - 1 Ws 40/97
  • OLG Nürnberg, 17.11.1994 - Ws 576/94

    Aufeinandertreffen einer im Inland vollstreckten ausländischen lebenslangen …

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