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| OLG Stuttgart, 26.10.1979 - 3 Ws 301/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 22.09.2025 - 1 Ws 293/25
Änderung und Anpassung des Haftbefehls bei veränderten oder unzutreffenden …
Rn. 22 Die Befugnis zur Änderung oder Anpassung des Haftbefehls steht auch dem Beschwerdegericht zu, insbesondere in den Fällen, in denen der Haftbefehl aufgehoben werden und der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden müsste (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. März 2006, 3 Ws 12/06 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1982, 5 Ws 1/82, NJW 1982, 1296, 1297; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. April 1996, 3 Ws 246/96, StV 1996, 440, 441; einschränkend nur nach Anklageerhebung OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 1997, 2 Ws 329/96, StV 1997, 140; bei Antrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. September 1996, 2 Ws 170/96, NStZ-RR 1997, 107, 108; einschränkend OLG Jena, Beschluss vom 21. Mai 2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 1979, 3 Ws 301/79, MDR 1980, 518;… vgl. auch Potthoff, a. a. O., § 117 Rn 14).
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