Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68c Abs. 3 Nr. 1
Voraussetzungen der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Marburg, 20.02.2014 - 11 StVK 368/13
- OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Papierfundstellen
- StV 2016, 668
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13
Verfall des Wertersatzes: Anordnung gegen einen Drittbegünstigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Gegen die Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht wendet sich der Verurteilte mit seinem Rechtsmittel, das als einfache Beschwerde gem. §§ 463 II, 453 II 1 (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 275 [OLG Rostock 13.05.2013 - Ws 61/13; I Ws 349/12] ; OLG Karlsruhe, Justiz 2010, 353 - jew. zit. nach juris) zulässig ist und aus verfahrensrechtlichen Gründen zumindest vorläufig Erfolg hat. - OLG Hamm, 03.07.2014 - 3 Ws 213/14
Inhaftierte sind allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Im Beschwerdeverfahren kann der Fehler nicht geheilt werden, weil die nach Eingang des Gutachtens erforderliche Anhörung des Untergebrachten und gegebenenfalls des Sachverständigen vor der Strafvollstreckungskammer zu erfolgen hat (Senat, Beschl. v. 11.03.2014 - 3 Ws 213-214/14 - st. Rspr.;… Zabeck, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 309 Rn 7 mwN). - OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 2 Ws 20/09
Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Gegen die Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht wendet sich der Verurteilte mit seinem Rechtsmittel, das als einfache Beschwerde gem. §§ 463 II, 453 II 1 (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 275 [OLG Rostock 13.05.2013 - Ws 61/13; I Ws 349/12] ; OLG Karlsruhe, Justiz 2010, 353 - jew. zit. nach juris) zulässig ist und aus verfahrensrechtlichen Gründen zumindest vorläufig Erfolg hat. - OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08
Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Vielmehr wird die Verpflichtung der Kammer zur Sachverhaltsaufklärung vor Anordnung der den Verurteilten erheblich belastenden unbefristeten Führungsaufsicht geradezu konterkariert (vgl. auch Senat, NStZ-RR 2008, 292). - OLG Rostock, 02.05.2013 - Ws 119/13
Führungsaufsicht: Nachträgliche Verlängerung einer befristeten Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2014 - 3 Ws 322/14
Gegen die Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht wendet sich der Verurteilte mit seinem Rechtsmittel, das als einfache Beschwerde gem. §§ 463 II, 453 II 1 (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 275 [OLG Rostock 13.05.2013 - Ws 61/13; I Ws 349/12] ; OLG Karlsruhe, Justiz 2010, 353 - jew. zit. nach juris) zulässig ist und aus verfahrensrechtlichen Gründen zumindest vorläufig Erfolg hat.
- OLG Köln, 24.07.2020 - 2 Ws 339/20
Unverhältnismäßigkeit der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht; …
Für dieses Anliegen ist - entgegen der Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Beschluss - gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 S. 1 StPO die einfache Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf (vgl. SenE. v. 04.09.2015, 2 Ws 547/15; OLG München, Beschluss v. 14.08.2012, 1 Ws 599/12; OLG Rostock, Beschluss v. 23.02.2011, I Ws 38/11, StV 2012, 425; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17.03.2009, 2 Ws 20/09, Die Justiz 2010, 353; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 07.04.2014, 3 Ws 322/14, BeckRS 2014, 117712).Auch ist das Verlängerungsverfahren nachfolgend ohne wesentliche Verzögerungen betrieben worden (vgl. OLG Rostock, NStZ-RR 2013, 275; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 07.04.2014, 3 Ws 322/14, BeckRS 2014, 117712).
- KG, 11.06.2024 - 2 Ws 58/24
Maßregelvollstreckung: Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht
Rn. 11 a) Die Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht setzt nach § 68c Abs. 3 Nr. 1 StGB voraus, dass aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, der Beschuldigte werde ohne die Fortdauer der Führungsaufsicht alsbald wieder in einen Zustand gelangen, in welchem seine psychische Erkrankung (wieder) einen Grad erreicht, dass sie ihrem Gewicht einer Psychose entspricht, und dass er sodann - aufgrund seiner Störung und dieserhalben in seiner Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt - Straftaten begehen wird (vgl. OLG Frankfurt StV 2016, 668).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.02.2015 - 3 Ws 320/14, 3 Ws 321/14, 3 Ws 322/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
StPO § 206
Verhandlungsunfähigkeit wegen chronifiziertes Erkrankung als dauerhaftes Verfahrenshindernis - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhandlungsunfähigkeit wegen chronifiziertes Erkrankung als dauerhaftes Verfahrenshindernis
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".