Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.08.2017 - 3 Ws 369/17 (MVollz) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2020, 50 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22
Beteiligung von Sicherungsverwahrten an den Kosten für die Sicherheitsüberprüfung …
Es muss sich also um eine Leistung handeln, für deren Inanspruchnahme auch außerhalb des Vollzuges eine Gegenleistung - in der Regel die Zahlung eines Entgeltes - zu erbringen wäre (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17, juris).Rn. 14 Da es zumindest derzeit bereits an einer Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg für eine Kostenbeteiligung des Sicherungsverwahrten für die Überprüfung eingebrachter Elektrogeräte fehlt, muss der Senat hier die grundsätzliche Frage, ob Sicherungsverwahrte in Anbetracht des Charakters der Maßregel als Sonderopfer (…vgl. BVerfG, a.a.O) überhaupt an Kosten für derartige Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit des Vollzuges beteiligt werden dürfen, vorliegend nicht entscheiden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.04.2020, 1 Vollz (Ws) 64/20; Beschluss vom 18.08.2021, 1 Vollz (Ws) 347/21 zum Maßregelvollzug; OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17; jeweils juris).
- OLG Celle, 08.03.2019 - 3 Ws 26/19
Kostenerstattungspflicht für persönlich veranlasste Aufwendungen durch …
Dies hindert jedoch nur eine Beteiligung an Kosten, die der spezifischen Situation des Vollzugs der freiheitsentziehenden Maßregel geschuldet sind, die also ausschließlich aufgrund von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Vollzuges anfallen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - 3 Ws 369/17 [MVollz] - zu § 54 Nds. SVVollzG; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 26/14 -, juris, zu § 40 SVVollzG NW).
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