Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 462a
Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit:; Befasstsein; Begriff; - openjur.de
Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 462 a StPO
Zuständigkeit Strafvollstreckungskammer
- Judicialis
StPO § 462a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; "Befasstsein" mit einer Rechtssache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche und sachliche Gerichtszuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bzw. den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; "Befasst" i.S.v. § 462a Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 10.07.2007 - StVK K 3642/07
- OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht eingeht oder Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191).Die zwischenzeitliche Entlassung des Verurteilten aus der JVA F am 14.11.2007 hat die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nicht beendet, weil in der Sache über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung noch nicht abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191).
- BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06
Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO gilt das nicht nur für die Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste (BGH NStZ-RR 2007, 94, 95). - BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75
Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts - …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
'Befasst' mit der Sache im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gericht schon dann, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht eingeht oder Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (BGHSt 26, 187, 188; 30, 189, 191).
- BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Die zwischenzeitliche Entlassung des Verurteilten aus der JVA F am 14.11.2007 hat die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nicht beendet, weil in der Sache über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung noch nicht abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 30, 189, 191). - BGH, 03.12.2004 - 2 ARs 377/04
Zuständigkeitsbestimmung (weitere Entscheidungen über die Aussetzung des …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Denn es genügt, wenn die eine Entscheidung notwendig machenden Unterlagen bei einem Gericht eingehen, das für die Entscheidung zuständig sein kann (vgl. BGH StraFo 2005, 171; BGH StraFo 2003, 277). - BGH, 09.10.1981 - 2 ARs 293/81
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Die Zuständigkeit des Landgerichts Essen wurde mit der Aufnahme des Verurteilten in der JVA F (am 14.09.2007) für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224). - BGH, 12.03.2003 - 2 ARs 57/03
Zuständigkeitsbestimmung (Befasstsein mit einer Sache)
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Denn es genügt, wenn die eine Entscheidung notwendig machenden Unterlagen bei einem Gericht eingehen, das für die Entscheidung zuständig sein kann (vgl. BGH StraFo 2005, 171; BGH StraFo 2003, 277). - BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Ob sich die Akten zu diesem Zeitpunkt bei der Strafvollstreckungskammer befanden, ist dagegen unerheblich (BGHSt 26, 214, 216;… KK-Fischer StPO 5. Auflage § 462 a, Rdnr. 18 m.w.N.). - BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2008 - 3 Ws 40/08
Die Zuständigkeit des Landgerichts Essen wurde mit der Aufnahme des Verurteilten in der JVA F (am 14.09.2007) für die nachfolgenden Entscheidungen begründet (BGHSt 26, 278, 279; 30, 223, 224).
- OLG Celle, 20.02.2009 - 2 Ws 32/09
Widerruf der Bewährungsaussetzung: Übergang der Zuständigkeit vom …
Das bedeutet nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt die Zuständigkeit für alle Aussetzungsentscheidungen auf die für die jeweilige Justizvollzugsanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer übergeht, sofern nicht bereits eine andere Strafvollstreckungskammer mit dieser konkreten zur Entscheidung anstehenden Frage befasst ist (BGH, Beschluss vom 03.11.2000, 2 ARs 285/00, juris; BGH, Beschluss vom 21.07.2006, 2 ARs 302/06; juris = NStZ-RR 2007, 94 f.; OLG Hamm Beschluss vom 31.01.2008, 3 Ws 40/08, juris).
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