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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 3 Ws 456/86 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5240
OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 3 Ws 456/86 (StVollz) (https://dejure.org/1986,5240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.1986 - 3 Ws 456/86 (StVollz) (https://dejure.org/1986,5240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - 3 Ws 456/86 (StVollz) (https://dejure.org/1986,5240)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.10.1980 - 1 Vollz (Ws) 143/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 3 Ws 456/86
    Eine Ablehnung dieser Auslegung kann auch nicht der Entscheidung des OLG Hamm vom 21.10.1980 - 1 Vollz (Ws) 143/80 - ZfStrVo 1981, 189 [191] entnommen werden.

    Dabei ist neben der Feststellung der Eignung zum Freigänger und des voraussichtlichen Entlassungszeitpunktes wie bei jeder "Kann"-Vorschrift die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch die Vollzugsbehörde erforderlich, wobei dem Gefangenen ein Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch zusteht (vgl. dazu Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 15 Rdn. 5 und OLG Hamm in ZfStrVo 1981, 189 [191]).

  • BGH, 14.11.1978 - 4 StR 463/78

    Voraussetzungen von Freigängerurlaub zur Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 3 Ws 456/86
    Der Senat folgt insoweit der auch von der Strafvollstreckungskammer im Anschluß an Callies/Müller-Dietz (vgl. dort StVollzG , 3. Aufl., § 15 Rdn. 5 mit Hinweis auf BGH v. 14.11.1978 - 4 StR 463/78;… wie hier auch Ittel in Schwind/Böhm, StVollzG , § 15 Rdn. 8) vertretenen Auffassung, daß die in Rede stehende Vorschrift über den Sonderurlaub trotz ihres Hinweises auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG nicht bezwecke , diejenigen zu privilegieren, die trotz der vielfach nur geringen Möglichkeiten, außerhalb der Anstalt einer Beschäftigung nachzugehen, eine der wenigen vorhandenen Außenbeschäftigungen auch erhalten haben.
  • OLG Hamm, 05.07.1990 - 1 Vollz (Ws) 62/90
    Sachgerecht kann nur die eine Auslegung der Vorschrift sein, die auf die Eignung als Freigänger abstellt, so daß es nicht entscheidend ist, ob diese geeigneten Gefangenen auch tatsächlich im Freigang im Sinne von § 11 Abs. 1 Ziff. 1 StVollzG zur Arbeit eingesetzt sind (BGH, Beschluß vom 14. November 1978 - 4 StR 663/78 - OLG Hamm, Beschluß vom 30. Juni 1978 - 1 Vollz (Ws) 23/78 - in Blätter für Strafvollzugskunde - BlfStrVollzK - 1978, 12; OLG Celle, Beschl. v. 2. April 1986 - 3 Ws 78/86 (StVollz) - OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 17. April 1986- 3 Ws 456/86 (StVollz) - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 4. Aufl., § 15 Rdn. 5;… Schwind-Böhm, StVollzG , § 15 Rdn. 8).
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