Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.1998 - 3 Ws 579/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22443
OLG Hamm, 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 (https://dejure.org/1998,22443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 (https://dejure.org/1998,22443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 (https://dejure.org/1998,22443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,22443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1998 - 3 Ws 579/97
    Der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (BVerfG NStZ 1996, 613).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 1 Ws 227/04

    Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung; akustische Überwachung; Aufhebung

    Der für Haftentscheidungen zuständige Richter hat daher stets zu prüfen, ob im Einzelfall überhaupt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nicht akustisch überwachter Besuch eine Gefährdung von Haftzweck oder Ordnung der Anstalt mit sich brächte; der Umstand allein, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO dagegen nicht aus, um dem Untersuchungsgefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (BVerfG NStZ 1994, 52; 1996, 613 = NStZ-RR 1997, 7; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 - Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - 2 Ws 319/03 - 10. September 2002 - 3 Ws 466/02 -, 26. April 2001 - 5 Ws 174/01 - 24. Februar 1998 - 3 Ws 579/97 - StV 1997, 258 = MDR 1997, 283; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 2003, 71 = NStZ-RR 2003, 126; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Juni 1999 - 5 Ws 377/99 -; 23. Dezember 1997 - 4 Ws 253/97 - und vom 8. Dezember 1993 - 5 Ws 216/93 -).
  • OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02

    Akustische Besuchsübewachung

    § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311; StV 1993, 592; OLG Köln StV 1995, 259; Senat, Beschluss vom 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 - Beschluss vom 24.02.1998 - 3 Ws 579/97 - OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.04.2001 - 5 Ws 174/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht