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| OLG Koblenz, 22.01.1993 - 3 Ws 597/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 51
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 06.08.1982 - 3 Ws 241/82
Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1993 - 3 Ws 597/92
Vielmehr ist allen denkbaren Eventualitäten Rechnung zu tragen, die ein weiteres Ansparen verhindern oder eine Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mit sich bringen könnten (vgl. OLG Celle, 3 Ws 241/82 (StrVollz)) vom 06.08.1992; dasselbe, 3 Ws 273/86 (StrVollz) vom 18.06.1986; OLG Koblenz, 2 Vollz (Ws) 85/85 vom 21. Oktober 1985).
- LG Regensburg, 16.07.1997 - 3 StVK 209/95 Zur Begründung ist ausgeführt, die Justizvollzugsanstalt Straubing folge der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz, welches im Beschluß vom 22.01.1993 - Az. :3 Ws 597/92 - festgestellt habe, daß die Ansparraten für das Überbrückungsgeld keineswegs so niedrig bemessen werden müßten, daß es zum präsumtiven Entlassungszeitpunkt gerade rechnerisch erreicht werde.
Vielmehr ist allen denkbaren Eventualitäten Rechnung zu tragen, die ein weiteres Ansparen verhindern oder eine Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes mit sich bringen könnten (vgl. OLG Celle, 3 Ws 241/82 (StrVollz) vom 06.0.8.1992; OLG Celle, 3 Ws 273/96 (StrVollz) vom 18.06.1996, OLG Koblenz, 2 Vollz (Ws) 85/85 vom 21.10.85, OLG Koblenz, Beschluß vom 22.01.1993, 3 Ws 597/92).
- OLG Celle, 09.06.2008 - 1 Ws 235/08
Ermessen der Vollzugsbehörde hinsichtlich der Festsetzung der Sparraten zur …
aa) Die Strafvollstreckungskammer hat ihre Entscheidung zu Recht auf die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung zum Ansparen des Überbrückungsgeldes (vgl. insbesondere OLG Celle ZfStrVo 1983, 307. OLG Koblenz ZfStrVo 1986, 185. ZfStrVo 1993, 309.
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