Rechtsprechung
| KG, 28.03.2001 - 3 Ws 615/00, 1 AR 1380/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07
Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob …
Entscheidend ist dabei, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zum Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 -).Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).
- KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines …
Entscheidend ist dabei, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten zum Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 -).Ein widerlegtes Alibi wird in diesem frühen Ermittlungsstadium wie z.B. auch belastende bzw. widersprüchliche oder auffällig lückenhafte Angaben des Beschuldigten (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 4 Ws 114/03 - KG, Beschluss vom 6. August 2003 - 5 Ws 267/03 - KG, Beschluss vom 28. März 2001 - 3 Ws 615/00 - Meyer, a.a.O., § 5 Rdn. 52 m.w.N.) als Verdachtsumstand gewertet und führt, wenn dem Beschuldigten entlastende Angaben möglich und zumutbar waren, wegen grob fahrlässigen Verhaltens zu einem Ausschluss der Entschädigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 765/94 - KG, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 5 Ws 676/02 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341).
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