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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5698
OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24 (https://dejure.org/2024,5698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2024 - 3 Ws 65/24 (https://dejure.org/2024,5698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2024 - 3 Ws 65/24 (https://dejure.org/2024,5698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 463 Abs. 5 S. 2, Abs. 3; § 454 Abs. 1; StGB § 67d Abs. 6, Abs. 2
    Vorführung des Untergebrachten über eine JVA, Organisations- und Ausgestaltungsermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 463
    Organisations- und Ausgestaltungsermessen hinsichtlich der Vorführung eines Untergebrachten zu einer gerichtlichen Anhörung

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 12 StVK 208/23
  • OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24
    Eine grundsätzliche Unzulässigkeit der Organisationshaft hat auch das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2005 - 2 BvR 1019/01 -, juris).
  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24
    Jedoch weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die obergerichtliche Rechtsprechung betreffend die sogenannte Organisationshaft nach Rechtskraft der Entscheidung über eine Maßregelunterbringung eine solche grundsätzlich - in engen zeitlichen Grenzen - nicht für unzulässig erachtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2019 - III-1 Ws 209/19 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 1 Ws 209/19

    Überführung in Maßregelvollzug innerhalb der Regelzeitspanne von drei Monaten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24
    Jedoch weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die obergerichtliche Rechtsprechung betreffend die sogenannte Organisationshaft nach Rechtskraft der Entscheidung über eine Maßregelunterbringung eine solche grundsätzlich - in engen zeitlichen Grenzen - nicht für unzulässig erachtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2019 - III-1 Ws 209/19 -, juris).
  • OLG Hamm, 15.06.2023 - 3 Ws 171/23

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Anhörung; Vorführung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24
    Der Senat hält insoweit ausdrücklich an seiner Rechtsprechung fest, nach der der Maßregelvollzugsklinik bezüglich der Vorführung des Untergebrachten ein Organisations- und Ausgestaltungsermessen zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-3 Ws 171/23 -, juris).
  • OLG Hamm, 04.09.2025 - 3 Ws 267/25

    Ausreichende Betreuung in der Sicherungsverwahrung; umfassende …

    Ihr steht bezüglich der Vorführung des Verurteilten ein Organisations- und Ausgestaltungsermessen zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2023 - III-3 Ws 171/23 -, juris und 5. März 2024 - III-3 Ws 65/24), welches im Hinblick auf die Frage der Fesselung vorliegend auch nicht ausnahmsweise auf Null reduziert war.
  • OLG Hamm, 19.03.2024 - 3 Ws 85/24

    Nicht behebbarer Verfahrensmangel wegen nicht durchgeführter mündlicher Anhörung …

    Rn. 14 Zwar verbleibt es bei der Auffassung des Senats, dass der Maßregelvollzugsklinik - wie von der Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss im Grundsatz zutreffend ausgeführt - bezüglich der Vorführung des Untergebrachten ein Organisations- und Ausgestaltungsermessen zusteht und auch eine Verschubung des Untergebrachten über eine Justizvollzugsanstalt inklusive dortiger Übernachtung grundsätzlich möglich ist, wenn dem Untergebrachten durch diese Verfahrensweise keine psychischen oder sonstigen gesundheitlichen Nachteile drohen und der Therapieerfolg nicht gefährdet wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2023 - III-3 Ws 171/23 -, juris und 5. März 2024 - III-3 Ws 65/24).
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