Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.02.1979 - 3 Ws 7/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2575
Wird zitiert von ... (4)
- AG Stuttgart, 14.05.2003 - 8 OWi 63 Js 102204/02
Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit; …
Der präventiv und ausschließlich zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung verfügten Bußgeldbescheid, dessen materielle Voraussetzungen objektiv und subjektiv nicht vorlagen, ist verjährungsrechtlich unbeachtlich; ihm kommt Verjährungsunterbrechende Wirkung nicht zu (…vgl. Beulke, JR 1986, S. 55 m.w.N.; OLG Frankfurt MDR 1979, 605 [OLG Frankfurt am Main 05.02.1979 - 3 Ws 7/79] für die ausschließlich zur Verjährungsunterbrechung erfolgte Rücknahme eines Bußgeldbescheids und den anschließenden Neuerlass), zumal das Vorgehen weder den Mitwirkungs- und Verteidigungsrechten des Betroffenen noch dem rechtstaatlichen Gebot des fairen Verfahrens entsprach. - OLG Hamm, 25.11.1981 - 7 Vollz (Ws) 203/81 Die vom Betroffenen zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5.2.1979 - 3 Ws 7/79 (StVollz) = NJW 1979, 2575 - sowie die zu VV Nr. 2 Abs. 2 Satz 4 zu § 13 ergangene Entscheidung des OLG Celle vom 21.3.1979 - 3 Ws 42/79 (StR Vollz) -, denen der Senat beigetreten ist (vgl. NStZ 1981, 455 ), besagen zu dem hier erörterten Problem nichts.
- OLG Hamm, 25.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 54/818
- OLG Koblenz, 03.02.1981 - 2 Vollz (Ws) 48/80 Der Senat folgt insoweit nach eingehender Überprüfung den Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. (NJW 1979, 2575) und des OLG Celle (ZfStrVo Sonderheft 1979, 19).
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