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| OLG Frankfurt, 01.11.1995 - 3 Ws 712/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 56
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.1995 - 3 Ws 712/95
Die Strafvollstreckungskammer hatte bereits mit Beschluß vom 4.6.1992 in dem vorliegend gegebenen sog. Altfall die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.6.1992 (NJW 1992, 2947 ) durch die Festlegung der durch die besondere Schwere der Schuld gebotenen Vollstreckungsdauer auf 22 Jahre (§ 57 a StGB ) in einer Weise erfüllt, daß eine Korrektur der Entscheidung zugunsten des Verurteilten ausschied.
- OLG Bamberg, 16.10.2012 - 1 Ws 626/12
Nachträgliche Abkürzung der rechtskräftig festgesetzten Mindestverbüßungsdauer …
Hierfür reicht es nicht aus, wenn die Bewertung einer 'stark gebesserte Führung' des Verurteilten nur darauf gestützt wird, dass dieser im Vollzug nicht mehr disziplinarisch auffällig geworden ist (Festhaltung an OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.1995 - 3 Ws 712/95 = NStZ 1996, 56).Der Senat hält deshalb die isolierte Entscheidung über die Abänderung der Vollstreckungsdauer nach zusammen mit der Ablehnung der Reststrafenaussetzung erfolgter Erstfestlegung für möglich (vgl. in diesem Sinne zutreffend schon OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.1995 - 3 Ws 712/95 = NStZ 1996, 56) und den hierauf gerichteten Antrag des Verurteilten daher für zulässig.
Rn. 7 aa) Wie der Verteidiger selbst im Schriftsatz vom 18.06.2012 vor der Strafvollstreckungskammer unter offensichtlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.11.1995 (a.a.O.) vorgetragen hat, genügt für die Abänderung der Mindestverbüßungsdauer nicht eine positive Entwicklung des Verurteilten, die sich lediglich als konsequente Fortführung einer zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung bereits begonnenen Entwicklung darstellt.
- OLG Celle, 24.05.2017 - 2 Ws 116/17
Zuständigkeitskonzentration des OLG Celle hinsichtlich lebenslanger …
Vielmehr muss eine grundlegend neue Veränderung der nichttatschuldrelevanten Faktoren zum Positiven eingetreten sein, welche die bisherige Beurteilung in Frage stellt und zu einer Neubewertung im Rahmen der Gesamtwürdigung zwingt (Senat, Beschluss vom 08. Mai 2017, 2 Ws 61/17; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 1 Ws 626/12 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 1995 - 3 Ws 712/95 -, juris). - OLG Koblenz, 19.12.2006 - 1 Ws 787/06
Reststrafenaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe: Einholung eines …
Daraus folgt, daß auf die angesichts der Tatschuld an sich angemessene Verbüßungsdauer zwar ein "Abschlag" wegen nicht tatschuldrelevanter Faktoren, insbesondere einer positiven Entwicklung des Verurteilten im Vollzug, gewährt werden kann (OLG Frankfurt NStZ 96, 56).
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