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Rechtsprechung
   OLG München, 27.11.2000 - 3 Ws 756/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17136
OLG München, 27.11.2000 - 3 Ws 756/00 (https://dejure.org/2000,17136)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.2000 - 3 Ws 756/00 (https://dejure.org/2000,17136)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 2000 - 3 Ws 756/00 (https://dejure.org/2000,17136)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Antrag eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine JVA eines anderen Bundeslandes

Papierfundstellen

  • StV 2002, 662
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden …

    Rn. 25 3. Für die erneute Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass die Strafvollstreckungskammer von Amts wegen Ermittlungen dazu anstellen muss, ob der für den Zeitpunkt der Inhaftierung behauptete Wohnsitz tatsächlich bestanden hat (vgl. OLG München, 3 Ws 756/00 v. 27.11.2000, juris Rn. 7 f.).
  • OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08

    Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 Einführungsgesetz zum …

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur - teilweise ohne Ausführungen hierzu - zumindest bei Strafgefangenen, die sich bereits in Haft befinden, das gerichtliche Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG für einschlägig gehalten wird (etwa OLG München, StV 2002, 662. OLG Hamburg, NStZ 1986, 97. Volckart, Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug, Rn. 307), schließt sich der Senat dem nicht an.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 VAs 19/06

    Strafvollzug: Rechtsweg gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Um eine solche handelt es sich jedenfalls bei der Verlegung in eine andere Vollzugsanstalt innerhalb desselben Bundeslandes auf Grund einer Änderung des Vollstreckungsplans, nachdem der Verurteilte seine Strafe zunächst in der zuständigen Anstalt angetreten hat (Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 10. A., § 109 RN 20; vgl. Senat, Beschluß vom 19.06.1981 - 3 Ws 171/81 - ; OLG München, Beschluß vom 27.11.2000 - 3 Ws 756/00 - , zit. nach juris; OLG Hamburg, NStZ 1987, 96; Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. A., § 26 RN 21).
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