Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung bei zu Unrecht verweigerten vollzugsöffnenden Maßnahmen der Vollzugsbehörde; Verfassungskonforme Auslegung des § 454a Abs. 1 StPO
Verfahrensgang
- LG Marburg, 03.07.2012 - 7 StVK 56/12
- OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
- OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213). - BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Rn. 4 Der Senat teilt die zutreffend begründete Auffassung der Strafvollstreckungskammer, dass die günstige Prognose (nur) noch von der Bewährung des Untergebrachten in vollzugsöffnenden Maßnahmen abhängt, diese ihm von der Vollzugsbehörde aber im gebotenen Umfange ohne zureichenden Grund versagt werden und eine Einwirkung auf die Vollzugsbehörde durch bloßen Hinweis in der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung nicht ausreichend erscheint, so dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt NJW 2009, 1941 ff.), nach § 454a I StPO verfahren werden musste. - BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Rn. 14 Zwar steht der Anstalt bei der Prüfung, ob weitergehenden Vollzugslockerungen der Versagungsgrund der Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, ein Beurteilungsspielraum zu (BGHSt 30, 320; Senat, NStZ-RR 1998, 179; 2000, 35O), dem nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch dann Rechnung zu tragen ist, wenn über die Berechtigung der Lockerungsverweigerung im Aussetzungsverfahren entschieden wird (vgl. Senat, Beschl. v. 23.02.2010 - 3 Ws 142/10).
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213). - OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04
Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Rn. 5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1;… Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren. - OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99
Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Rn. 5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1;… Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren. - OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Rn. 5 Der Senat folgt der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Entscheidung vom 23.02.2010 (3 Ws 142/10) unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Auffassung (Senat, NStZ-RR 2001, 311; ebenso die bisher h.M. vgl. z.B. OLG Hamm, NStZ 2006, 63; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 354;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454a Rn 1;… Appl, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 454a Rn 2), welche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nach wie vor präferieren. - OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12
Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12
Zwar besteht nach den Gutachten des Sachverständigen SV 1 vom 31.10.2006 und des Sachverständigen SV2 vom 07.04.2010 und vom 18.04.2012 beim Verurteilten hohes strukturelles (aktuarisches) Risiko erneuter gewalttätiger Eigentumsdelinquenz, namentlich schweren Raubs oder schwerer räuberische Erpressung unter Mitführung geladener Schusswaffen und damit schwerer Gewalttaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.; Senat, NStZ-RR 2012, 171; BGH, StV 2012, 213).
- OLG Frankfurt, 26.11.2025 - 3 Ws 488/25
Zu den Voraussetzungen einer positiven Legalprognose i.S.d. § 67d Abs. 2 StGB bei …
Grundsätzlich folgt der Senat dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und versteht diese als die Fachgerichte bindende (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonforme Auslegung der Bestimmung des § 454a Abs. 1 StPO (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 Ws 922/12 Rdnr. 5 zitiert über juris).Auch der Senat hat bereits mehrfach zu diesem Instrumentarium gegriffen (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 15. November 2012 - 3 Ws 368/12, und die Senatsentscheidung vom 13. Dezember 2012 - 3 Ws 922/12 ; zur sinnvollen Möglichkeit des Herausschiebens von Entlassungszeiträumen auch in anderen Fallkonstellationen des Maßregelvollzugs, vgl. Senatsentscheidung Beschluss vom 21. Januar 2025 - 3 Ws 548/24 zitiert über juris).
Diese setzt nämlich voraus, dass eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Untergebrachten in weitergehenden vollzugsöffnenden Maßnahmen abhängt (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 13. Dezember 2012 - 3 Ws 922/12 Rdnr. 4 ).
- LG Marburg, 04.06.2024 - 7 StVK 107/23 Denn die Verbesserung der Entlassungsprognose hängt nur noch von der Bewährung des Untergebrachten in vollzugsöffnenden Maßnahmen ab und diese sind ihm bislang - trotz entsprechender Hinweise der Kammer sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. - zu Unrecht vom Justizvollzug verwehrt worden (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 13.12.2012 - 3 Ws 922/12 und vom 06.06.2013 - 3 Ws 343/13 = BeckRS 2014, 00503).
- OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
Strafvollstreckung: Zulässigkeit bindender Weisungen der …
Die Anwendung des § 454 a Abs. 1 StPO auf Fälle ohne gesicherte Prognose bleibt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts absoluten Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 13.12.2012 - 3 Ws 922/12). - OLG Frankfurt, 08.01.2026 - 3 Ws 600/25
Umfang der Entlassungsvorbereitung bei vollziehbar ausreisepflichtigen …
Die Anwendung des § 454a Abs. 1 StPO auf Fälle ohne gesichert günstige Kriminalprognose bleibt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts absoluten Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Verurteilten in vollzugsöffnenden Maßnahmen abhängt und diese ihm zu Unrecht von der JVA verwehrt werden (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 13.12.2012 - 3 Ws 922/12 und v. 06.06.2013 - 3 Ws 343/13 = BeckRS 2014, 00503).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".