Rechtsprechung
| KG, 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 406 g Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückwirkende Bestellung eines Beistandes für Verletzten im Ermittlungsverfahren trotz Einstellung wegen fehlendem hinreichendem Tatverdacht; Voraussetzungen der Beiordnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.01.2005 - 512 AR 9/04
- KG, 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Baden-Baden, 19.05.1999 - 1 Qs 80/99
Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand der Verletzten ohne bisherige …
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 3 Ws 97/05
Da ein Anfangsverdacht eines Verbrechens nach § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StPO bestand, der sich - was nicht zwingend erforderlich ist [vgl. LG Baden-Baden NStZ-RR 2000, 52] - gegen eine bestimmte Person richtete, lagen entgegen der Ansicht der Strafkammer die Voraussetzungen der Beiordnung zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung vor und dem Antrag hätte entsprochen werden müssen.
- LG Nürnberg-Fürth, 18.09.2024 - 12 Qs 34/24
Rückwirkende Beiordnung, Beiordnungsantrag, Rechtsmißbrauch, Laufendes …
Rn. 13 bb) Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Voraussetzungen der Beiordnung wird einerseits auf den Zeitpunkt der Antragstellung (KG, Beschluss vom 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05, juris, Rn. 2;… LR-StPO/Wenske, 27. Aufl., § 406h Rn. 29), andererseits auf den Zeitpunkt der Beiordnungsentscheidung abgestellt, sodass die dynamische Entwicklung des Ermittlungsstandes berücksichtigt werden könne (OLG Hamburg…, Beschluss vom 10.05.2005 - 2 Ws 28/05, juris Rn. 43 ff.; Nachweise zum Streitstand bei OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2009 - 2 Ws 245/09, BeckRS 2009, 15739 unter II.2 der Gründe).Für diese Konstellation entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Beiordnung ausnahmsweise dann rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Antrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Beiordnung Erforderliche getan hat (BGH…, Beschluss vom 29.07.2022 - 5 StR 141/22, juris Rn. 6; OLG Köln…, Beschluss vom 01.10.1999 - 2 Ws 528/99, juris Rn. 23; KG, Beschluss vom 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05, juris, Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 379a Rn. 15 m.w.N.).
Rn. 16 c) Die mittlerweile erfolgte Einstellung des Ermittlungserfahrens gegen die Beschuldigten hindert die rückwirkende Beiordnung nicht (vgl. KG, Beschluss vom 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05, juris, Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2009 - 2 Ws 245/09, BeckRS 2009, 15739).
- LG Münster, 04.11.2022 - 22 Qs 41/22
Nebenklage, Nebenklagebeistand, rückwirkende Bestellung
Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkende Beiordnung ist nämlich auch nach dem Verfahrensabschluss noch zulässig, wenn ein ordnungsgemäß angebrachter und zunächst auch begründeter Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 07.03.2005 -1 AR 217/05;… Meyer-Goßner, StPO, 65. Auflage 2022, § 397a Rdn. 15 m.w.N.).
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