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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4784
OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 28 Abs. 3
    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der Entlastung bei weitergehender Kenntnis des Verwaltungsbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jahresabrechnung; Beschluss der Wohnungseigentümer; Wohnungsverwalter; Genehmigungsbeschluss; Sanierungsarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 949
  • NZM 2001, 537
  • ZMR 2001, 301
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (…vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301).

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, der gemäß § 29 Abs. 3 WEG die Jahresabrechnung zu überprüfen hat oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, das an der Rechnungsprüfung teilgenommen hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (…vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 28 Rdz. 112;… Staudinger-Bub, WEG § 28 Rdz. 443; Köhler ZMR 2001, 865, 867).

  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennen müssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (…vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 301).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Sie bezieht sich nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149), also hier auf die Anordnung der Auszahlung des Hausmeisterlohns ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Für diesen - hier gegebenen Fall - kann es naturgemäß nur auf den Kenntnisstand der für die Wohnungseigentümergemeinschaft Handelnden, also der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ankommen, deren Wissen der Gemeinschaft - wie das Landgericht zu treffend ausgeführt hat - entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rdn. 112;… Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 443).

  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH …

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/Herrmann, Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo, Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/Bub, WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/Engelhardt, 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt, Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/Bartholome, Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • OLG Köln, 26.11.2004 - 16 Wx 184/04

    Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

    Die Entlastung bezieht sich nicht nur auf die konkrete Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den einzelnen Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; OLG Düsseldorf NZM 2001, 537).
  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Aus § 166 BGB folgt aber ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass sich derjenige, der einen anderen mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut, dessen Kenntnis oder Kennen müssen als Wissensvertreter zurechnen lassen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 u. OLG Köln NZM 2001, 862 f z Entlastung des Verwalters; vgl. a BGHZ 83, 293, 296 117, 106).
  • LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17

    Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen früheren WEG-Verwalter

    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00;… Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
  • AG Halle/Saale, 29.05.2012 - 120 C 4679/11

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung

    Bereits die bloße Genehmigung der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss des Wohnungseigentümers ist in der Regel dahingehend auszulegen, dass dem Verwalter im Bezug auf die in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrundeliegenden Verwalterhandelns stillschweigende Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00).
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