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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 3 Z 100/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,10603
BayObLG, 27.07.1978 - BReg. 3 Z 100/76 (https://dejure.org/1978,10603)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1978 - BReg. 3 Z 100/76 (https://dejure.org/1978,10603)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1978 - BReg. 3 Z 100/76 (https://dejure.org/1978,10603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1978, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 6/19

    Angaben über die Person des Rechtsmittelführers als Voraussetzung einer …

    Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung und der einhelligen Auffassung im Schrifttum, dass anzugeben ist, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1953 - IV ZB 94/52, BGHZ 8, 299, 301 ff.; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1978 - BReg. 3 Z 100/76, BayObLGZ 1978, 235, 237;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 71 Rn. 19;… Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 64 Rn. 14;… BeckOK FamFG/Obermann, 37. Edition, § 64 Rn. 19; Rackl, Das Rechtsmittelrecht nach dem FamFG, S. 67).

    Schließlich erfordert das Amtsermittlungsprinzip, dass die Person des Rechtsmittelführers dem Gericht bekannt ist, weil er sonst selbst als Zeuge hinzugezogen werden könnte (BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1978 - Breg. 3 Z 100/76, BayObLGZ 1978, 235, 237).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 5/19

    Nicht formgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde eines Betroffenen wegen Zeifel an …

    Rn. 8 Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung und der einhelligen Auffassung im Schrifttum, dass anzugeben ist, für wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1953 - IV ZB 94/52, BGHZ 8, 299, 301 ff.; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1978 - BReg. 3 Z 100/76, BayObLGZ 1978, 235, 237;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 71 Rn. 19;… Schulte-Bunert/Weinreich/Roßmann, FamFG, 6. Aufl., § 64 Rn. 14;… BeckOK FamFG/Obermann, 37. Edition, § 64 Rn. 19; Rackl, Das Rechtsmittelrecht nach dem FamFG, S. 67).

    Schließlich erfordert das Amtsermittlungsprinzip, dass die Person des Rechtsmittelführers dem Gericht bekannt ist, weil er sonst selbst als Zeuge hinzugezogen werden könnte (BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1978 - BReg. 3 Z 100/76, BayObLGZ 1978, 235, 237).

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