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| BayObLG, 21.01.1975 - BReg. 3 Z 6/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1975, 50
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 04.05.2023 - 33 C 429/22
Flieg nicht so hoch, mein kleiner Freund ...
Aufgrund des ihm im Parteivortrag vorgebrachten Sachverhalts hatte das Gericht das Wohninteresse des Mieters und das Interesse des Vermieters an einer alsbaldigen Räumung abzuwägen (BayObLG, Beschl. v. 21.01.1975 - BReg. 3 Z 6/75, ZMR 1975, 219;… OLG Hamm, Urt. v. 25.10.1994 - 28 U 40/94, NJW-RR 1995, 526 [527];… Götz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. 2, 6. Aufl. 2020, § 721 Rn. 9). - BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76
Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in …
Das erhellt folgende Überlegung: Hätte im vorliegenden Verfahren allein der Antragsteller sofortige Beschwerde wegen der ihm auferlegten Ausgleichszahlung und der der Antragsgegnerin bewilligten Räumungsfrist eingelegt, was ohne weiteres zulässig gewesen wäre (vgl. BayObLGZ 1970, 239/240; 1975, 50; 1969, 227/229 f.), wäre es unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsverbots nicht denkbar, daß auf sein Rechtsmittel, ohne Anschließung der Antragsgegnerin, deren Verurteilung zur Räumung einer weiteren Nachprüfung hätte unterzogen werden können.
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