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| VGH Bayern, 14.04.2005 - 3 ZB 04.1842 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 08.01519
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Rn. 12 Mit gerichtlichem Schreiben vom 3. Mai 2006 wurde der Beklagte auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 27. April 2004 - AN 1 K 03.00890 und den das Urteil bestätigenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. April 2005 - 3 ZB 04.1842 zur Notwendigkeit, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 LbV die wesentlichen Gründe der Bildung des Gesamturteils in den ergänzenden Bemerkungen darzulegen, hingewiesen.Rn. 57 Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Entscheidungen vom 16.8.2004 - 3 ZB 03.2386 und vom 14.4.2005 - 3 ZB 04.1842) stelle für die Begründungspflicht und den Umfang einer Begründung auf laufbahnrechtliche Vorgaben ab.
Durch die im Falle des Klägers erfolgte und von diesem kritisierte lineare Reduzierung der Bewertung der Einzelmerkmale und des Gesamturteils um jeweils zwei Punkte hat der Beurteiler gerade zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf den neu anzulegenden Vergleichsmaßstab keine Leistungssteigerung des Klägers im Beurteilungszeitraum festzustellen war (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.4.2005 - 3 ZB 04.1842).
- VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626
Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als …
Soweit der Kläger im Rahmen der Geltendmachung einer Divergenz auf die Entscheidung des Senats vom 14. April 2005 (Az. 3 ZB 04.1842) abhebt (vergl. unter Nr. 3), ist darauf hinzuweisen, dass es auf den konkreten Einzelfall ankommt, welche Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils zu stellen sind.Die geltend gemachte Divergenz von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. April 2005 Az. 3 ZB 04.1842) liegt nicht vor.
Im Gegensatz zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. April 2005 (a.a.O.), bei der die Punktespanne sehr groß war, hat der Kläger in den Einzelmerkmalen lediglich die Punktzahlen 11 oder 12 Punkte erhalten.
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