Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.03.2008 - 3 ZB 06.1216 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bei Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nicht statthaft; ohne anwaltschaftliche Vertretung nicht statthaft;Umdeutung in eine Gehörsrüge nach § 152 a VwGO ohne anwaltschaftliche Vertretung nicht statthaft;Umdeutung in eine Gehörsrüge wäre bei anwaltschaftlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 19.01.2006 - 4 CE 05.690
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2008 - 3 ZB 06.1216
Im Übrigen würde sich eine Umdeutung bei Erfüllung dieses Formerfordernisses ebenfalls verbieten (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30.8.2007 Az. 12 C 07.2157; vom 19.1.2006 Az. 4 CE 05.690 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.08.2007 - 12 C 07.2157
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2008 - 3 ZB 06.1216
Im Übrigen würde sich eine Umdeutung bei Erfüllung dieses Formerfordernisses ebenfalls verbieten (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 30.8.2007 Az. 12 C 07.2157; vom 19.1.2006 Az. 4 CE 05.690 m.w.N.).
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 7 ZB 09.332
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Vertretungszwang
Eine "Gegenvorstellung" gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wird, ist jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416, vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001 und vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216;… Happ in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 7 vor § 124).Das Verfahren hinsichtlich der Gegenvorstellung ist gebührenfrei (BayVGH vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216).
- VG Augsburg, 21.03.2017 - Au 5 K 15.50310
Gegenvorstellung bei nach § 80 AsylG unanfechtbaren Entscheidungen ausgeschlossen
Rn. 4 Schließlich kann die Gegenvorstellung auch nicht in eine Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO umgedeutet werden (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.3.2008 - 3 ZB 06.1216 -, juris Rn. 6). - VG Würzburg, 02.07.2013 - W 1 M 12.30281
Asyl; Vergütungsfestsetzung; Gegenvorstellung; Umdeutung in Anhörungsrüge …
Dies verbietet sich schon deshalb, weil die Gegenvorstellung von einem Rechtsanwalt erhoben wurde (vgl. BayVGH v. 17.4.2007 - 12 ZB 07.868 - juris RdNr. 7; v. 30.8.2007 - 12 C 07.2157 - juris RdNr. 4; v. 3.3.2008 - 3 ZB 06.1216 - juris RdNr. 6). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 3 CE 12.1826
Gegenvorstellung
Rn. 3 2. Eine Umdeutung in eine Gehörsrüge ist bei anwaltlicher Vertretung nicht statthaft (BayVGH vom 3.3.2008 - 3 ZB 06.1216 ). - VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Gegenvorstellung; Statthaftigkeit; Vertretungszwang
Rn. 2 Gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist eine Gegenvorstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416; vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001; vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216; vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332).
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