Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein Befangenheitsgrund; rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter
- openjur.de
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen; Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Ruhestandsversetzung eines Lehrers am Gymnasium wegen dauernder …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Die vom Amtsarzt Dr. ... in den Gesundheitszeugnissen vom 18. Juli 2002 und 10. Januar 2003 festgestellte psychische Erkrankung des Klägers - die auch der Ruhestandsversetzung des Klägers wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Bescheid vom 22. April 2006 zugrunde lag - wurde im Übrigen auch in dem gegen die Ruhestandsversetzung gerichteten Berufungsverfahren mit Urteil des Senats vom 23. August 2012 (Az.: 3 B 09.1843) nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bejaht. - BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Dies ist nicht rechtsfehlerhaft (…vgl. Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 85 zu § 113; BVerwG vom 11.11.1991, Az. 4 B 190/91, , RdNr. 6). - VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Da nach dem Schreiben vom 23. März 2009 aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers das - die Ruhestandsversetzung betreffende -Verfahren (3 ZB 07.2219) auf Grund des Beschlusses des Senats vom 23. Juni 2009 (Az. 3 ZB 09.826) unter dem Az. 3 ZB 09.1843 fortgeführt wurde, war zunächst weiterhin keine Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte eingetreten. - VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.826
Anhörungsrüge (begründet); Aussetzung der Vollziehung (gegenstandslos)
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Da nach dem Schreiben vom 23. März 2009 aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers das - die Ruhestandsversetzung betreffende -Verfahren (3 ZB 07.2219) auf Grund des Beschlusses des Senats vom 23. Juni 2009 (Az. 3 ZB 09.826) unter dem Az. 3 ZB 09.1843 fortgeführt wurde, war zunächst weiterhin keine Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte eingetreten.
- VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1284
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
Rn. 1 Mit Beschluss vom 12. März 2009, Az. 3 ZB 07.2218, zugestellt am 20. März 2009, hat der Senat in dem Verfahren 3 ZB 07.2218 (das das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte betrifft) das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen Mitglieder des 3. Senats zurückgewiesen.Rn. 6 Soweit der Kläger auf einen "primären Ablehnungsantrag" vom 10. April 2006 (Bl. 188 ff. d. VG-Akts Az. AN 1 K 06.1147 wegen Ruhestandsversetzung) abstellt, den er persönlich, ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, gestellt hatte, ist lediglich darauf hinzuweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt weder das Verfahren 3 ZB 07.2218 noch die Verfahren 3 ZB 07.2219 und 3 ZB 07.2220 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren und dass darüber hinaus Befangenheitsanträge beim Verwaltungsgerichtshof dem Anwaltszwang (§ 67 VwGO) unterliegen.
- VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1285
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
Rn. 6 Soweit der Kläger auf einen "primären Ablehnungsantrag" vom 10. April 2006 (Bl. 188 ff. d. VG-Akts Az. AN 1 K 06.1147 wegen Ruhestandsversetzung) abstellt, den er persönlich, ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, gestellt hatte, ist lediglich darauf hinzuweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt weder das Verfahren 3 ZB 07.2218 noch die Verfahren 3 ZB 07.2219 und 3 ZB 07.2220 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren und dass darüber hinaus Befangenheitsanträge beim Verwaltungsgerichtshof dem Anwaltszwang (§ 67 VwGO) unterliegen. - VGH Bayern, 18.06.2009 - 3 ZB 09.1286
Anhörungsrüge (hier: nicht statthaft); Beschluss über Befangenheit keine …
Rn. 6 Soweit der Kläger auf einen "primären Ablehnungsantrag" vom 10. April 2006 (Bl. 188 ff. d. VG-Akts Az. AN 1 K 06.1147 wegen Ruhestandsversetzung) abstellt, den er persönlich, ohne Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, gestellt hatte, ist lediglich darauf hinzuweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt weder das Verfahren 3 ZB 07.2218 noch die Verfahren 3 ZB 07.2219 und 3 ZB 07.2220 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren und dass darüber hinaus Befangenheitsanträge beim Verwaltungsgerichtshof dem Anwaltszwang (§ 67 VwGO) unterliegen.
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