Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Nr. 3 B 92.853 vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 3 C 34/04).Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, bestand auch eine hinreichend große Vergleichsgruppe mit 44 Beamten der Besoldungsgruppe A 11. Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Nr. 3 B 92.853 vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 3 C 34/04). - BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04
Vermögenszuordnung; Einigungsvertrag; Wohngebäude; Wohnnutzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Nr. 3 B 92.853 vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 3 C 34/04). - VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, bestand auch eine hinreichend große Vergleichsgruppe mit 44 Beamten der Besoldungsgruppe A 11. Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362;… vom 30.10.2006 a.a.O.).
- VGH Bayern, 17.12.2015 - 3 BV 13.773
Dienstliche Beurteilung- Polizeibeamter
Ausdrücklich geäußert hat sich der Senat zur Frage der hinreichenden Größe der Vergleichsgruppe mit seinen Beschlüssen vom 25. Mai 2009 (3 ZB 08.2442 - juris Rn. 5: hinreichend große Vergleichsgruppe bei 44 Beamten) und vom 29. Dezember 2010 (…3 ZB 10.3 - juris Rn. 7: Vergleichsgruppe von 19 Beamten nicht ausreichend groß), letzterer unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Beamtensenats des Bundesverwaltungsgerichts (…U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 - juris Rn. 20), wonach eine Vergleichsgruppe von 24 Beamten nicht groß genug ist. - VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
Beamtenrecht
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in einem (geringfügig) über- oder unterschreitbaren Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 16.2.1994, Az. 3 B 92.853, Beschlüsse vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442; BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, Az. 2 C 13/79, ZBR 1981, 197; Urteil vom 24.11.2005, Az. 2 C 34/04, NVwZ 2006, 465).Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH, Beschlüsse vom 4.2.1998, Az. 3 B 95.2362;… vom 30.10.2006 a.a.O. und vom 25.5.2009 a.a.O.).
- VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626
Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als …
Danach sind in einem - wie hier -hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 3 B 92.853, vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; vom 25.5.2009 3 ZB 08.2442 jeweils ; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 127 vom 24.11.2005 2 C 34/04 ).
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094
Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe …
5 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (…BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 a.a.O.; vom 25.5.2009 3 ZB 08.2442; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 2 C 34/04). - VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; …
Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten in seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichung zulassen müssen) der Gestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442). - VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1095
Abgekürzter Beurteilungszeitraum durch Aufstieg in den gehobenen Dienst
Rn. 3 a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 3 BV 03.2366; vom 25.5.2009 3 ZB 08.2442; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 2 C 34/04). - VG Augsburg, 07.07.2011 - Au 2 K 09.1684
In welchem Umfang und mit welchem Gewicht der Beurteiler eine Zwischenbeurteilung …
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG vom 24.11.2005 BVerwGE 124, 356 = BayVBl 2006, 439; BayVGH vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442 RdNr. 5) sind in einem hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig. - VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt
Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgenliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442). - VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.00479
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005; BayVGH Beschluss vom 25.5.2009, 3 ZB 08.2442) sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig. - VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09. 00479
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Rn. 76 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005; BayVGH Beschluss vom 25.5.2009, 3 ZB 08.2442) sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig. - VG Augsburg, 28.03.2013 - Au 2 K 12.436
Recht der Landesbeamten
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".