Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vom Amtsarzt für erforderlich erachtete fachärztliche Zusatzuntersuchungen;Regelungscharakter einer Untersuchungsanordnung im Hinblick auf DisziplinarverfahrenReaktivierungsverfahren; Zweifel des Dienstherrn an bestehender Dienstunfähigkeit; Anordnung fachärztlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554
Rn. 4 Es bedarf vorliegend keiner Vertiefung, ob das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass die beiden Untersuchungsanordnungen vorliegend aufgrund der besonderen Umstände nicht als rein innerdienstliche Maßnahmen, sondern als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind (vgl. zum Meinungsstand z.B. BVerwG vom 19.6.2000, Az. 1 DB 13/00, NVwZ 2001, 436/438).Vorliegend ist - unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2000, Az. 1 DB 13/00 (…a.a.O.) - davon auszugehen, dass der Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. auch BVerwG 34, 248/249; BVerwG vom 27.8.1992, Az. 6 B 33/92, NVwZ-RR 1993, 252).
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554
Vorliegend ist - unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2000, Az. 1 DB 13/00 (…a.a.O.) - davon auszugehen, dass der Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. auch BVerwG 34, 248/249; BVerwG vom 27.8.1992, Az. 6 B 33/92, NVwZ-RR 1993, 252). - BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554
Der Klägerin wurde zu diesem Gesichtspunkt mit Schreiben vom 24. Oktober 2011 rechtliches Gehör gewährt (vgl. auch BVerfG vom 15.2.2011, Az. 1 BvR 980/10, BayVBl 2011, 564). - BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92
Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht
Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554
Vorliegend ist - unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2000, Az. 1 DB 13/00 (…a.a.O.) - davon auszugehen, dass der Aufforderung an einen Ruhestandsbeamten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. auch BVerwG 34, 248/249; BVerwG vom 27.8.1992, Az. 6 B 33/92, NVwZ-RR 1993, 252).
- VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines …
Zwar gebietet es die in § 45 BeamtStG normierte Fürsorgepflicht, dass der Dienstherr auf die Belange und Interessen des Beamten Rücksicht nimmt, d. h. dass er weder bei amtsärztlich festgestellter irreversibler Dienstunfähigkeit noch dann, wenn bereits aussagekräftige privatärztliche Befunde über ein Krankheitsbild vorliegen, an deren fortgeltender Richtigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen können, eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Prüfung der Dienstfähigkeit anordnet (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 - juris;… OVG NW, B.v. 3.3.2015 - 6 B 1125/14 - juris Rn. 9).Darüber hinaus würde sich eine auf § 29 Abs. 5 Satz 1 BeamtStG gestützte Untersuchungsanordnung auch dann als rechtswidrig erweisen, wenn sie als schikanös anzusehen wäre oder der Dienstherr tatsächlich überhaupt nicht beabsichtigt, den betroffenen Ruhestandsbeamten zu reaktivieren (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 - juris Rn. 6;… VG Ansbach, B.v. 17.7.2013 - AN 1 E 12.01110 - juris Rn. 30).
- VG Ansbach, 17.07.2013 - AN 1 E 13.2.01110
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Ruhestandsbeamten zum Zwecke …
Die Fürsorgepflicht gebietet, dass der Dienstherr auf die Belange und Interessen des Beamten Rücksicht nimmt, d. h. dass er weder bei irreversibler Dienstunfähigkeit eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Prüfung der Dienstfähigkeit anordnet noch dann, wenn bereits aussagekräftige privatärztliche Befunde über ein Krankheitsbild vorliegen, an deren fortgeltender Richtigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen können (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2012, 3 ZB 09.2554. m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 31.07.2017 - 5 ME 93/17
Dienstfähigkeit; Ruhestandsbeamter; Untersuchungsanordnung; Wiederherstellung
Rn. 21 Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss zwar zutreffend ausgeführt, eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung sei ermessensfehlerhaft, wenn der Dienstherr den Ruhestandsbeamten gar nicht erneut in das Beamtenverhältnis berufen wolle (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 -, juris Rn 6; VG Ansbach, Beschluss vom 17.7.2013 - AN 1 E 13.2.01110 -, juris Rn 30).
- VG Düsseldorf, 07.10.2013 - 26 L 1687/13
Beamte Reaktivierung Amtsarzt Untersuchung Dienstfähigkeit Dienstunfähigkeit …
Rn. 26 vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2012 - 3 ZB 09.2554 - juris, m.w.N. - OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 LB 54/23
Beamtenrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit der Beurteilung des Vorliegens …
An einer zweckgerechten Ermessensausübung fehlt es etwa, wenn der Dienstherr den Beamten gar nicht reaktivieren will (Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 - , juris Rn. 6 [zur Parallelvorschrift des § 59 BayBG a. F.]; Nds. OVG…, Beschluss vom 31.7.2017 - 5 ME 93/17 -, juris Rn. 21).Eine solche Fallkonstellation ist anzunehmen, wenn der Dienstherr eine Untersuchungsanordnung trifft, obwohl der betreffende Beamte irreversibel dienstunfähig ist (Bay. VGH, Beschluss vom 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 -, juris Rn. 6;… OVG NRW. Beschluss vom 17.12.2013 - 6 B 1249/13 -, juris Rn. 12 [zu § 29 Abs. 5 Satz 1 BeamtStG]; Nds. OVG…, Beschluss vom 31.7.2017 - 5 ME 93/17 -, juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 25.07.2018 - 3 ZB 15.2645
Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten - Anforderungen an die Begründung eines …
Insoweit ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn er eine Nachuntersuchung anordnet, die in einem im Zurruhesetzungsverfahren eingeholten (amts-) ärztlichen Gutachten ausdrücklich empfohlen wird, die Anordnung also gleichsam medizinisch indiziert ist (…vgl. OVG NW, B.v. 7.5.2007 - 1 B 385/07 - juris Rn. 5 f.), und weder irreversible Dienstunfähigkeit noch bereits aussagekräftige privatärztliche Befunde über ein die Dienstunfähigkeit begründendes Krankheitsbild vorliegen, an deren fortgeltender Richtigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 - juris Rn. 6;… OVG NW, B.v. 3.3.2015 - 6 B 1125/14 - juris Rn. 9 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - 6 B 1249/13
Untersagungsanspruch eines zur Ruhe gesetzten Beamten bzgl. amtsärztlicher …
Rn. 14 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2012 - 3 ZB 09.2554 -, juris. - VG Augsburg, 29.10.2015 - Au 2 K 15.699
Recht der Beamten nach Landesrecht
Denn weder ist der Kläger offensichtlich irreversibel dienstunfähig, noch stellen der ablehnende Widerspruchsbescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Landesversorgungsamt - vom 6. März 2013 über die Bewertung des Grads der Behinderung oder die "Berechnung nach GOÄ" (ohne Datum und Unterschrift) aussagekräftige, die Dienstunfähigkeit belegende privatärztliche Befunde dar, an deren Richtigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen können (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 3 ZB 09.2554 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Meiningen, 11.12.2013 - 1 E 601/13
Amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit; vorläufig in …
Zwar gebietet es die Fürsorgepflicht, dass der Dienstherr auf die Belange und Interessen des Beamten Rücksicht nimmt, d. h. dass er weder bei irreversibler Dienstunfähigkeit eine erneute amtsärztliche Untersuchung zur Prüfung der Dienstfähigkeit anordnet noch dann, wenn bereits aussagekräftige privatärztliche Befunde über ein Krankheitsbild vorliegen, an deren fortgeltender Richtigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen können (vgl. BayVGH, B. v. 06.02.2012 - 3 ZB 09.2554 -, Juris, m. w. N.). - VGH Bayern, 13.04.2012 - 16a DZ 09.1612
Lehrerin im Ruhestand (wegen Dienstunfähigkeit); Weisungen zu fachärztlichen …
Nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bescheide der Regierung von Oberbayern vom 14. September 2006 und vom 23. Oktober 2007 zum Inhalt hatte und mit einer Klageabweisung endete (Beschluss des BayVGH vom 06.02.2012, Az. 3 ZB 09.2554), ist von der Rechtmäßigkeit dieser Aufforderungen auch im Disziplinarverfahren auszugehen.
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