Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.826 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anhörungsrüge (begründet); Aussetzung der Vollziehung (gegenstandslos)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2219
Würdigung der Ermittlungen des Ermittlungsbeamten im …
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2009 - 3 ZB 09.826
{ABSCHNITT:Tenor} Das Verfahren 3 ZB 07.2219 wegen Versetzung in den Ruhestand wird fortgeführt.{ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Mit seiner - zulässigen - Anhörungsrüge vom 3. April 2009, eingegangen am gleichen Tage, gegen den am 20. März 2009 zugestellten Nichtzulassungsbeschluss vom 17. März 2009 (Az. 3 ZB 07.2219) hat der Kläger geltend gemacht, dass er sich dem (dritten) Untersuchungstermin beim Gutachter am 15. September 2005 nicht ohne hinreichenden Grund entzogen habe, weil er sich nach seiner Krankmeldung mit Schreiben vom 18. September 2005 an Prof. Dr. … als gesund zurückgemeldet habe (Anlagen zum Schriftsatz vom 3.4.2009, Bl. 11 und 13 d. VGH-Akts).
- VGH Bayern, 23.08.2012 - 3 B 09.1843
Ruhestandsversetzung eines Lehrers am Gymnasium wegen dauernder …
Rn. 11 Aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers vom 3. April 2009 wurde das Verfahren 3 ZB 07.2219 fortgeführt (Beschluss des Senats vom 23.6.2009, Az. 3 ZB 09.826). - VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 ZB 07.2218
Mitwirkung von Richtern bei früheren Eilverfahren derselben Partei; kein …
Da nach dem Schreiben vom 23. März 2009 aufgrund der Anhörungsrüge des Klägers das - die Ruhestandsversetzung betreffende -Verfahren (3 ZB 07.2219) auf Grund des Beschlusses des Senats vom 23. Juni 2009 (Az. 3 ZB 09.826) unter dem Az. 3 ZB 09.1843 fortgeführt wurde, war zunächst weiterhin keine Erledigung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte eingetreten.
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