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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25071
VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 (https://dejure.org/2012,25071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 (https://dejure.org/2012,25071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 3 ZB 10.2053 (https://dejure.org/2012,25071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung; Reihung; Bildung des Gesamturteils Nr. 6.1.1. Abs. 2 der mat. Beurteilungsrichtlinien vom 21. Februar 2002 VV zu Art. 118 BayBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 3 B 04.3385

    Änderung des Gesamturteils durch Überprüfungsbehörde auf der Grundlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053
    Wie der Kläger selbst dargelegt hat, hat der erkennende Senat die von ihm beanstandete Vorgehensweise bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung in mehreren Entscheidungen für rechtmäßig erachtet (Urteil vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, Beschluss vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und Beschluss vom 31.1.2008, Az. 3 B 04.3385).

    Rn. 5 Darüber hinaus hat der Senat im Beschluss vom 31. Januar 2008 (Az. 3 B 04.3385) dargelegt: "Das Verwaltungsgericht scheint den Abwägungsvorgang, der zur Bildung des Gesamturteils führt, dahin zu verstehen, dass dieses zwingend aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt werden muss.

  • VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053
    Wie der Kläger selbst dargelegt hat, hat der erkennende Senat die von ihm beanstandete Vorgehensweise bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung in mehreren Entscheidungen für rechtmäßig erachtet (Urteil vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, Beschluss vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und Beschluss vom 31.1.2008, Az. 3 B 04.3385).

    In der Entscheidung vom 4. Februar 1998 (Az. 3 B 95.2362) hat der Senat ausgeführt: "Die Rüge des Klägers, dass zuerst das Gesamturteil anhand der Rangfolgeliste und Quotenvorgabe bestimmt und die Beurteilung dann durch Umformulierung der Einzelmerkmale schlüssig gemacht worden sei, greift nicht durch.

  • VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053
    Wie der Kläger selbst dargelegt hat, hat der erkennende Senat die von ihm beanstandete Vorgehensweise bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung in mehreren Entscheidungen für rechtmäßig erachtet (Urteil vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, Beschluss vom 30.10.2006, Az. 3 BV 03.2366 und Beschluss vom 31.1.2008, Az. 3 B 04.3385).
  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil …

    Rn. 31 Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH B.v. 4.2.1998 - 3 B 95.2362; B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366; B.v. 30.5.2012 - 3 ZB 11.722; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053; B.v. 18.12.2013 - 3 ZB 11.47 - jeweils juris).

    Rn. 49 Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es daher nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen nach oben und nach unten zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der Rangfolgeliste vergeben werden (…BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 30; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 4).

    Der erkennende Senat hat die Vorgehensweise, im Rahmen der Beurteilung das Gesamturteil nicht aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale zu entwickeln, sondern zunächst das Gesamturteil aufgrund einer Reihung der zu vergleichenden Beamten anhand einer vorgegebenen Quote zu bilden und sodann die Einzelmerkmale im Hinblick auf die erfolgte Reihung zu bewerten, bevor der Beurteiler die abschließende Bewertung vornimmt, in ständiger Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet (vgl. BayVGH B.v. 4.2.1998 - 3 B 95.2362; B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366; B.v. 30.5.2012 - 3 ZB 11.722; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053; B.v. 18.12.2013 - 3 ZB 11.47 - jeweils juris).

    Rn. 63 Da die dienstliche Beurteilung - neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten - dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der (endgültigen) Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 4).

    Ergeben sich hieraus Spannungen, besteht Anlass für den Beurteiler, noch vor der endgültigen Beurteilung die Reihung und die für die Einzelmerkmale vergebenen Punkte zu überdenken und ggf. neu zu bewerten (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 6).

    Damit wird die Rangreihenfolge aus beurteilungsrelevanten Einzelmerkmalen entwickelt, die unter Berücksichtigung ihrer an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion zu messenden Bedeutung auch in einer Gesamtschau bewertet und gewichtet werden (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 9).

    Gleiches gilt für die materiellen Beurteilungsrichtlinien, die als Verfahrensvorschrift ebenso Beachtung zu finden haben (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 7).

    Jedenfalls deshalb wird den Anforderungen des § 62 Abs. 2 Satz 1 LbV (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 LlbG) bei der Erstellung der Beurteilung Rechnung getragen (BayVGH 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 10).

  • VG Würzburg, 16.10.2012 - W 1 K 12.753

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht in der Weise erfolgen, dass das …

    Entgegen dieser an den Wortlaut angelehnten Auslegung soll aber der zur Bildung des Gesamturteils führende Abwägungsvorgang nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 04.02.1998 - 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris; ) nicht dahin zu verstehen sein, dass das Gesamturteil zwingend aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt werden muss.

    Rn. 36 Die Berufung ist gemäß § 124 a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da das Gericht von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ( (BayVGH v. 4.02.1998- 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012, 3 ZB 10.2053 - juris) abweicht.

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.47

    Polizeioberkommissar (BesGr. A 10); dienstliche Beurteilung; Zuständigkeit des …

    An dieser Reihung auf Sprengelebene hat der Beurteiler oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter der Personalabteilung des Präsidiums mitzuwirken (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 8).

    Der Beurteiler, der sich hierfür auch Hilfspersonen bedienen darf, hat den erstellten Entwurf anschließend hinsichtlich der vergebenen Einzelmerkmale nochmals auf Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit durchzusehen und erst auf dieser Grundlage die endgültige eigene Beurteilung vorzunehmen (BayVGH B.v. 27.7.2012 a.a.O. Rn. 10).

  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.69

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht in der Weise erfolgen, dass das …

    Entgegen dieser an den Wortlaut angelehnten Auslegung soll aber der zur Bildung des Gesamturteils führende Abwägungsvorgang nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur vorhergehenden, insoweit aber inhaltlich identischen Rechtslage (BayVGH v. 04.02.1998 - 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris) nicht dahin zu verstehen sein, dass das Gesamturteil zwingend aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt werden muss.

    Rn. 39 Die Berufung ist gemäß § 124 a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da das Gericht von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ( (BayVGH v. 4.02.1998- 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012, 3 ZB 10.2053 - juris) abweicht.

  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes …

    Jedenfalls aus diesen Gründen wird den Anforderungen des Art. 59 Abs. 2 LlbG, wonach bei der Bildung des Gesamturteils die bei den Einzelmerkmalen vergebenen Wertungen unter Berücksichtigung ihrer an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion zu messenden Bedeutung in einer Gesamtschau zu bewerten und zu gewichten sind, auch bei der vorliegenden Beurteilungspraxis Rechnung getragen (…BayVGH, U.v. 7.5.2014 a.a.O juris Rn. 75f.; B.v. 27.2.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 10.).
  • VGH Bayern, 28.07.2017 - 3 ZB 15.2274

    Beurteilungsmaßstab und -grundlage für dienstliche Beurteilung

    Rn. 10 Vorliegend hat der Regierungspräsident den unmittelbaren Vorgesetzten der Klägerin entsprechend den Beurteilungsrichtlinien gemäß 11.1 Satz 3 VV-BeamtR beauftragt, einen Beurteilungsentwurf für die ihm unterstehenden Beamten der Besoldungsgruppe A16 zu erstellen (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.12.2013 a.a.O. Rn. 10; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 8).
  • VG München, 11.01.2017 - M 5 K 16.2729

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung

    So wurde eine Reihung auf Gruppenebene und danach auf Dienststellenebene gebildet (…BayVGH, U. v. 17.12.2015 - 3 BV 13.773 - RiA 2016, 280, juris Rn. 17 ff;… U. v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - RiA 2014, 277, juris Rn. 55; B. v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535

    Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer …

    Dies bedeutet aber keine rechnerische Übereinstimmung, sondern eine "Stimmigkeit" zwischen Gesamturteil und Einzelmerkmalen (…vgl. BayVGH, B.v. 4.2.1998 - 3 B 95.2362 - juris Rn. 28;… B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 39;… B.v. 31.1.2008 - 3 B 04.3385 - juris Rn. 46; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 6 ff.); d. h. Einzelmerkmale in einer dienstlichen Beurteilung können vom (Einzel-)prädikat her betrachtet partiell durchaus hinter dem vergebenen Gesamtprädikat zurückbleiben.
  • VG Bayreuth, 11.10.2016 - B 5 E 16.572

    Rechtmäßige Auswahlentscheidung auf der Grundlage einer periodischen dienstlichen …

    Diese Vorgehensweise widerspricht nicht Art. 59 Abs. 2 Satz 1 LlbG sowie Nr. 3.2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Beurteilungsbekanntmachung, da im Rahmen der Reihung die Leistungen auch an den Erfordernissen des Amts und der Funktion in einer Gesamtschau bewertet und gewichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 18.277

    Voraussetzungen für eine fiktive Laufbahnnachzeichnung im Hinblick auf …

    Die Rangreihenfolge wird aus beurteilungsrelevanten Einzelmerkmalen entwickelt, die unter Berücksichtigung ihrer an den Erfordernissen des Amtes und der Funktion zu messenden Bedeutung in einer Gesamtschau bewertet und gewichtet werden (BayVGH B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 06.06.2025 - B 5 E 25.234

    Stellenbesetzungsverfahren der Bayerischen, Bereitschaftspolizei, …

  • VG Ansbach, 29.01.2013 - AN 1 K 12.00594

    Dienstliche Beurteilung, Beförderung im Beurteilungszeitraum, Herabsetzung des …

  • VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194

    Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß …

  • VG Bayreuth, 17.08.2016 - B 5 E 16.486

    Festlegung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung anhand einer Reihung

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 ZB 11.1531

    Informationsquellen für Beurteiler, der im Beurteilungszeitraum nicht …

  • VG München, 07.02.2022 - M 5 K 20.6522

    Rechtmäßigkeit einer dienstliche Beurteilung

  • VG München, 18.06.2013 - M 5 K 11.5861

    Keine strikte Verfahrensvorgabe dazu, zunächst eine Bewertung der Einzelmerkmale …

  • VG Würzburg, 24.07.2012 - W 1 E 12.464

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Regensburg, 03.06.2020 - RN 1 K 18.1391

    Vergleich von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen

  • VG München, 13.06.2023 - M 5 K 20.6461

    Dienstliche Beurteilung, hier: Absenkung der Gesamtbewertung nach Beförderung

  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 14.138

    Polizeibeamter; dienstliche Beurteilung; Festlegung des Gesamturteils aufgrund …

  • VG München, 18.06.2013 - M 5 K 11.6116

    Keine strikte Verfahrensvorgabe dazu, zunächst eine Bewertung der Einzel-merkmale …

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