Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde als selbständiger Gegenstand einer Klage; Urteil aus anderen Gründen offensichtlich rechtmäßig; Größe einer Vergleichsgruppe bei Anwendung einer Quote
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BG Art. 118; BayBG Art. 44
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gegen die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung durch die diese überprüfende vorgesetzte Dienstbehörde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gegen die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung durch die diese überprüfende vorgesetzte Dienstbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.11.2009 - W 1 K 09.572
- VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
(vgl. BVerwG vom 24.11.2005 Az. 2 C 3404 RdNr. 20, BVerwGE 124, 356, wonach eine Vergleichsgruppe von 24 Personen nicht groß genug ist). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen auch dann nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG vom 10.3.2004 Az. 7 AV 4/03 DVBl 2004, 838). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Nachdem sich die für klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage (Präzisierung unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens Beurteilungen abgeändert werden könnten) sich offensichtlich in einem Berufungsverfahren so nicht stellen würde, fehlt es an der Klärungsfähigkeit (vergl. hierzu die Ausführungen zu Nr. 1; BVerfG v. 2.3.2006 NVwZ 2006, 683;… Happ in Eyermann VwGO 13. Auflage, RdNr. 37 zu § 124).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2003 - 2 A 10795/03
Polizei, Bereitschaftspolizei, Beamter, Polizeibeamter, Beurteilung, dienstliche …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.9.2003 Az. 2 A 10795/03 ) und das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.6.2010 Az. 6 A 3081/07 ) gehen, gestützt auf Beurteilungsrichtlinien, von einer Größe der Vergleichsgruppe von 30 Personen derselben Besoldungsgruppe aus. - VGH Bayern, 31.01.2008 - 3 B 04.3385
Änderung des Gesamturteils durch Überprüfungsbehörde auf der Grundlage …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Rn. 4 Grundsätzlich kann der Überprüfungsvermerk und der dazu ergehende Widerspruchsbescheid selbständig Gegenstand einer Klage sein (vgl. BayVGH v. 31.1.2008 Az. 3 B 04.3385; 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779; v. 20.1.1988 Az. 3 B 87.3058). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 6 A 3081/07
Dienstliche Beurteilung Richtsatz Vergleichsgruppe Mindestgröße Anlehnung …
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.9.2003 Az. 2 A 10795/03 ) und das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10.6.2010 Az. 6 A 3081/07 ) gehen, gestützt auf Beurteilungsrichtlinien, von einer Größe der Vergleichsgruppe von 30 Personen derselben Besoldungsgruppe aus. - VGH Bayern, 28.06.2000 - 3 B 96.1779
Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2010 - 3 ZB 10.3
Rn. 4 Grundsätzlich kann der Überprüfungsvermerk und der dazu ergehende Widerspruchsbescheid selbständig Gegenstand einer Klage sein (vgl. BayVGH v. 31.1.2008 Az. 3 B 04.3385; 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779; v. 20.1.1988 Az. 3 B 87.3058).
- VGH Bayern, 17.12.2015 - 3 BV 13.773
Dienstliche Beurteilung- Polizeibeamter
Ausdrücklich geäußert hat sich der Senat zur Frage der hinreichenden Größe der Vergleichsgruppe mit seinen Beschlüssen vom 25. Mai 2009 (…3 ZB 08.2442 - juris Rn. 5: hinreichend große Vergleichsgruppe bei 44 Beamten) und vom 29. Dezember 2010 (3 ZB 10.3 - juris Rn. 7: Vergleichsgruppe von 19 Beamten nicht ausreichend groß), letzterer unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Beamtensenats des Bundesverwaltungsgerichts (…U. v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 - juris Rn. 20), wonach eine Vergleichsgruppe von 24 Beamten nicht groß genug ist. - VG Bayreuth, 22.03.2024 - B 5 E 23.927
Rechtmäßigkeit einer Beförderungsauswahlentscheidung, Heranziehung von …
Letzteres ist bereits deshalb außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit, weil nach der gefestigten Rechtsprechung eine ausreichend große Vergleichsgruppe in einer Größenordnung von ca. 25 Beamten anzusiedeln ist (vgl. nur BayVGH, B.v. 29.12.2010 - 3 ZB 10.3 - juris, Rn. 7 m.w.N.) und sich allein schon 83 Mitbewerber aus dem Statusamt des Antragstellers auf die streitgegenständlichen Beförderungsdienstposten beworben haben. - VG Würzburg, 03.05.2022 - W 1 K 21.1596
Dienstliche Beurteilung, Gewerbeaufsichtsamt, Regierung von Unterfranken, …
Rn. 37 Unabhängig von der Frage, ob die Vorgabe eines reinen Zielpunktwerts überhaupt mit einem Verfahren unter Vorgabe von (grundsätzlich) festen Quoten, wie es etwa bei der bayerischen Polizei praktiziert wird, vergleichbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1783 - juris Rn. 62 - dort offengelassen), lag hier bezogen auf das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken mit insgesamt 36 BeamtInnen eine hinreichend große und homogene Vergleichsgruppe vor, wobei hinsichtlich des Gesamturteils auch geringfügige Abweichungen im Umfang von 5% zugelassen waren, sodass hier entsprechende Zielwerte rechtsfehlerfrei festgelegt werden konnten (vgl. zur ausreichenden Gruppengröße etwa: BVerwG, B.v. 26.5.09 - 1 WB 48/07 - juris: 20 Beamte am unteren Rand des Akzeptablen; BayVGH, B.v. 29.12.10 - 3 ZB 10.3 - juris: 19 Beamte nicht ausreichend; BayVGH, U.v. 17.12.15 - 3 BV 13.773 - juris: 26 Beamte ausreichend).
- VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.47
Polizeioberkommissar (BesGr. A 10); dienstliche Beurteilung; Zuständigkeit des …
Rn. 10 Die Beurteilung muss allerdings nicht aufgrund (unmittelbar) eigener Erkenntnisse des Beurteilers vorgenommen werden (BayVGH B.v. 29.12.2010 - 3 ZB 10.3 - juris Rn. 6). - VG Bayreuth, 11.04.2017 - B 5 K 15.967
Erfolgreiche Klage auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen …
So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 20) eine Gruppe von 24 Personen zu klein; nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 29.12.2010 - 3 ZB 10.3 - juris Rn. 7) ist eine Gruppe von 19 Beamten zu klein. - VG München, 29.04.2015 - M 5 K 13.3565
Dienstliche Beurteilung; Anlassbeurteilung; Abänderung durch Regierung
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die vorgesetzte Dienstbehörde, wenn sie von der ihr eingeräumten Beurteilungsermächtigung zur Änderung Gebrauch macht, über persönliche Eindrücke verfügen muss (BayVGH, B.v. 29.12.2010 - 3 ZB 10.3 - juris). - VG Bayreuth, 29.04.2014 - B 5 K 13.126
Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde als selbständiger …
Diese im Rahmen des Beurteilungsverfahrens nach Art. 60 Abs. 2 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) zu treffende Entscheidung kann für sich allein zum Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Überprüfung gemacht werden (BayVGH, B. v. 29. Dezember 2010, Az. 3 ZB 10.3).
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