Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgenliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442).
- VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341
Beamtenrecht, Teilzeitbeschäftigung, unterschiedliche Berechnung von Dienstzeiten …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
In der Beurteilung nach fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung nach § 61 Abs. 2 LbV a.F. finden jedoch auch die im Beurteilungszeitraum gewonnenen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen ihren Niederschlag (BayVGH vom 30.6.2004 Az. 3 B 99.2341). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass dann auf einen höheren Leistungsstand geschlossen werden kann (BVerwG vom 28.10.2004 BVerwGE 122, 147).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04). - BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 34.04
Vermögenszuordnung; Einigungsvertrag; Wohngebäude; Wohnnutzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04). - VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
So entscheidet der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, dass Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung bei Auswahlentscheidungen für die Besetzung eines höher bewerteten Dienstpostens - wie bei dienstlichen Beurteilungen - nur berücksichtigt werden, falls ihnen für Eignung, Leistung und Befähigung des Bewerbers Bedeutung zukommt (Beschluss vom 28.8.2006 Az. 3 CE 06.1402, vom 28.8.2006 Az. 3 CE 06.1347). - VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
So entscheidet der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, dass Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung bei Auswahlentscheidungen für die Besetzung eines höher bewerteten Dienstpostens - wie bei dienstlichen Beurteilungen - nur berücksichtigt werden, falls ihnen für Eignung, Leistung und Befähigung des Bewerbers Bedeutung zukommt (Beschluss vom 28.8.2006 Az. 3 CE 06.1402, vom 28.8.2006 Az. 3 CE 06.1347). - VGH Bayern, 04.02.1998 - 3 B 95.2362
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgenliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442). - VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgenliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442).
- VG München, 11.01.2017 - M 5 K 16.2729
Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung
Anknüpfungspunkt für die Beurteilung ist aber ausschließlich die gezeigte Leistung und nicht ein bestimmtes Lebens- oder Dienstalter (BayVGH, B. v. 20.2.2012 - 3 ZB 11.1352 - juris Rn. 7 m. w. N.). - VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; …
Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).
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