Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.03.2013 - 3 ZB 12.14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; Vorrang des Amtsarztes bei Beurteilung der Dienstfähigkeit als Lehrerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 3 ZB 12.14
In seiner von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 6. Februar 1985 (8 C 15/84, juris Rn. 23 = BVerwGE 71, 38 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens durch das Gericht dann für verfahrensfehlerhaft erachtet, wenn einander widersprechende Gutachten vorliegen. - BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01
Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 3 ZB 12.14
Das Erstgericht hat zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, dass die Frage, ob einer Gesundheitsstörung Krankheitswert zukommt, in bestimmten Fällen möglicherweise durch einen Facharzt besser beurteilt werden kann, dass jedoch die - dann auf diese fachärztliche Beurteilung gestützte - Bewertung, ob dieses Krankheitsbild die Dienstfähigkeit eines Beamten beeinträchtigt, vorrangig Aufgabe des von der Verwaltung beauftragten Amtsarztes ist (vgl. BVerwG v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, juris Rn. 12;… v. 26.9.12, 2 B 97/11, juris Rn. 5 bis 7). - BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 3 ZB 12.14
Das Erstgericht hat zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt, dass die Frage, ob einer Gesundheitsstörung Krankheitswert zukommt, in bestimmten Fällen möglicherweise durch einen Facharzt besser beurteilt werden kann, dass jedoch die - dann auf diese fachärztliche Beurteilung gestützte - Bewertung, ob dieses Krankheitsbild die Dienstfähigkeit eines Beamten beeinträchtigt, vorrangig Aufgabe des von der Verwaltung beauftragten Amtsarztes ist (…vgl. BVerwG v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, juris Rn. 12; v. 26.9.12, 2 B 97/11, juris Rn. 5 bis 7).
- VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319
Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines …
Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit (weiterhin) beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - ZBR 2007, 163; BayVGH, B.v. 5.3.2013 - 3 ZB 12.14 - juris; B.v. 16.3.2005 - 3 ZB 03.2284 - juris;… VG Ansbach, U.v. 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044 - juris Rn. 46 m.w.N.). - VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710
Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung
Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten ist die Bewertung eines Amtsarztes vorrangig (BayVGH, B.v. 5.3.2013 - 3 ZB 12.14; VG München, B.v. 29.4.2013 - M 5 K 12.3492). - VGH Bayern, 15.07.2014 - 3 CS 14.436
Beamtenrecht; Förderlehrer (BesGr. A 10); Begrenzte Dienstfähigkeit; Verringerung …
Dabei ist nicht Voraussetzung, dass die Untersuchung durch den Amtsarzt selbst erfolgt, um die Dienstfähigkeit des Beamten beurteilen zu können; es reicht vielmehr aus, dass der Amtsarzt - ggf. unter Heranziehung eines Facharztes bzw. Auswertung fachärztlicher Stellungnahmen - eine eigene Beurteilung vornimmt (BayVGH B.v. 5.3.2013 - 3 ZB 12.14 - juris Rn. 3). - VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 2 S 13.1786
Landesbeamtenrecht; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit; Herabsetzung der …
... - wohl keine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie auf, ist nicht geeignet, die Fachkunde des Gutachters und damit die Richtigkeit des Gutachtens in Zweifel zu ziehen, da es vorrangig Aufgabe des von der Verwaltung beauftragten Amtsarztes ist, festzustellen, ob ein Krankheitsbild die Dienstfähigkeit eines Beamten beeinträchtigt (BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 3 ZB 12.14 - juris Rn. 3). - VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1785
Recht der Landesbeamten; Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit; …
... - wohl keine fachärztliche Ausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie auf, ist nicht geeignet, die Fachkunde des Gutachters und damit die Richtigkeit des Gutachtens in Zweifel zu ziehen, da es vorrangig Aufgabe des von der Verwaltung beauftragten Amtsarztes ist, festzustellen, ob ein Krankheitsbild die Dienstfähigkeit eines Beamten beeinträchtigt (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 3 ZB 12.14 - juris Rn. 3).
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