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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40092
VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 (https://dejure.org/2015,40092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 (https://dejure.org/2015,40092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 3 ZB 13.1199 (https://dejure.org/2015,40092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Anwärterbezügen eines Polizisten aufgrund Widerrufs des Beamtenverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Anwärterbezügen eines Polizisten aufgrund Widerrufs des Beamtenverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ermächtigung umfasst die Befugnis, die Anwärterbezüge an die - vor deren Auszahlung ausdrücklich zu erklärende - Verpflichtung zu koppeln, das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes bis zum Abschluss zu absolvieren, im Anschluss daran in den öffentlichen Dienst einzutreten und darin während einer Mindestdienstzeit zu verbleiben (BVerwG, U. v. 13.9.2001 - 2 A 9/00 - juris Rn. 14).

    Benachteiligungen des zur Rückzahlung verpflichteten Beamten auf Widerruf werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, der den Betrag in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes in der jeweils geltenden Fassung übersteigt (vgl. Nr. 75.2.2 der BayVwVBes;… BayVGH, B. v. 12.12.2014 a. a. O. juris Rn. 8; BVerwG, U. v. 13.9.2001 a. a. O.).

    Der Kläger hat auch in dieser Hinsicht keine (ausreichenden) Umstände vorgetragen, die den Beklagten hätte veranlassen müssen, Rückzahlungserleichterungen bzw. einen vollständigen Verzicht auf die Rückforderung der Anwärterbezüge in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, U. v. 13.9.2001 a.a.O, juris Rn. 21).

    Rn. 21 Die vom Kläger im Rahmen des Zulassungsantrag aufgeworfene Frage, ob die Rückforderung von Bezügen nicht grundsätzlich eine Härte darstelle, wie es in der Literatur und auch in wissenschaftlichen Arbeiten vertreten werde, ist höchstrichterlich bereits insofern geklärt als dass Anwärterbezüge von einem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten grundsätzlich zurückgefordert werden können, wenn sie dem Beamten für eine festgesetzte Ausbildungszeit unter der "Auflage" gewährt worden sind, die Ausbildung abzuschließen und eine Mindestzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben (vgl. BVerwG, U. v. 13.9.2001 a. a. O.) Ob tatsächlich - wie hier im Rahmen der Rückforderung vorausgesetzt - ein vom Kläger zu vertretender Grund für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung vorgelegen hat, ist jeweils im Einzelfall zu klären und keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Enthält - wie im vorliegenden Fall - ein mit Gründen versehener Verwaltungsakt eine Belehrung darüber, dass innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, so muss dem Betroffenen bewusst sein, dass er jetzt Gelegenheit hat, alles vorzubringen, was sich gegen den Verwaltungsakt anführen lässt, und dass er insbesondere zu den in der Verfügung verwerteten Tatsachen Stellung nehmen und weitere ihm bedeutsam erscheinende Tatsachen vortragen kann (BVerwG, U. v. 17.8.1982 - 1 C 22/81 - juris Rn. 16 ff.).

    Im Widerspruchsbescheid wurde das Vorbringen des Klägers auch gewürdigt, so dass der Widerspruch die Heilung des Verfahrensfehlers bewirken konnte (BVerwG, U. v. 17.8.1982 a.a.O, Rn. 18).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (…BVerwG, U. v. 21.10.1999 - 2 C 27.98 - juris Rn. 28; U. v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 - juris Rn. 22).

    Rn. 16 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich aus dem Klägervortrag bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 5. Juli 2012 (BVerwG, U. v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 - juris Rn. 23;… OVG Lüneburg, B. v. 1.9.2014 - 5 LA 240/13 - juris Rn. 15) keine besonderen Umstände entnehmen ließen, die Anlass zu einem Teilverzicht auf die Rückforderung der Anwärterbezüge aus Billigkeitsgründen gegeben hätten.

  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 3 ZB 13.668

    Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Hierbei handelt es sich um eine besondere Zweckbestimmung, die durch die Zahlung der Anwärterbezüge verfolgt wird, mit der Folge, dass bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag die Bezüge "zu viel" gezahlt sind und durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden können (…vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1992 - 2 C 28/91 - juris Rn. 32;… B. v. 3.7.2009 - 2 B 13/09 - juris Rn. 5 m. w. N.; BayVGH, B. v. 12.12.2014 - 3 ZB 13.668 - juris Rn. 8).

    Benachteiligungen des zur Rückzahlung verpflichteten Beamten auf Widerruf werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, der den Betrag in § 2 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes in der jeweils geltenden Fassung übersteigt (vgl. Nr. 75.2.2 der BayVwVBes; BayVGH, B. v. 12.12.2014 a. a. O. juris Rn. 8;… BVerwG, U. v. 13.9.2001 a. a. O.).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Diese mit § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG weitestgehend übereinstimmende Regelung hat die Aufgabe, eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Besoldungsempfänger tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Rn. 16 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich aus dem Klägervortrag bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 5. Juli 2012 (…BVerwG, U. v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 - juris Rn. 23; OVG Lüneburg, B. v. 1.9.2014 - 5 LA 240/13 - juris Rn. 15) keine besonderen Umstände entnehmen ließen, die Anlass zu einem Teilverzicht auf die Rückforderung der Anwärterbezüge aus Billigkeitsgründen gegeben hätten.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Hierbei handelt es sich um eine besondere Zweckbestimmung, die durch die Zahlung der Anwärterbezüge verfolgt wird, mit der Folge, dass bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag die Bezüge "zu viel" gezahlt sind und durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden können (vgl. BVerwG, U. v. 27.9.1992 - 2 C 28/91 - juris Rn. 32;… B. v. 3.7.2009 - 2 B 13/09 - juris Rn. 5 m. w. N.;… BayVGH, B. v. 12.12.2014 - 3 ZB 13.668 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199
    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, U. v. 21.10.1999 - 2 C 27.98 - juris Rn. 28;… U. v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …

  • BVerwG, 15.06.2011 - 2 B 82.10

    Rückforderung von Anwärterbezügen; vorzeitiges Ausscheiden aus dem …

  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 3 ZB 18.65

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Anwärterbezügen im Fall …

    Nach dem Wortlaut des Art. 15 Abs. 2 Satz 3 BayBesG ist zudem ein Ermessensspielraum für die Rückforderung der Anwärterbezüge nur eröffnet, wenn Billigkeitsgründe vorliegen (BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 14).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass sich aus dem Klägervortrag bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 11. April 2017 (…BVerwG, U.v. 25.1.2001 - 2 A 7.99 - juris Rn. 23;… U.v. 22.3.2017 - 5 C 5.16 - juris Rn. 27; U.v. 8.10.1998 - 2 C 21.97 - juris Ls 1; BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, B.v. 1.9.2014 - 5 LA 240/13 - juris Rn. 15) keine besonderen Umstände entnehmen ließen, die Anlass zu einem Teilverzicht auf die Rückforderung der Anwärterbezüge aus Billigkeitsgründen gegeben hätten.

  • VG Bayreuth, 13.08.2024 - B 5 K 23.45

    Rückforderung von Anwärterbezügen nach beruflicher Umorientierung

    Das ist bei einer Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich, jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmslos anzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 13).

    Benachteiligungen des zur Rückzahlung verpflichteten Beamten auf Widerruf werden pauschalierend und typisierend dadurch vermieden, dass sich die Rückzahlungspflicht auf den Teil der Anwärterbezüge beschränkt, der den Betrag von 400, 00 Euro monatlich übersteigt (vgl. Ziffer 75.2.2 BayVwVBes; BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 11 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 13.09.2001 - 2 A 9.00 - juris Rn. 19).

    Eine etwaige durch die Rückforderung hervorgerufene existenzielle Notlage wäre im Rahmen der Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 17.10.2019 - Au 2 K 19.333

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer Versorgungskürzung nach § 35 VersAusglG

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (…BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 27.98 - juris Rn. 28;… U.v. 25.1.2001 - 2 A 7.99 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00001

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden und Rückforderung von …

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199;… BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 27.98, juris Rn. 28;… U.v. 25.1.2001 - 2 A 7/99, juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 20.02.2017 - AN 1 K 16.00146

    Rücknahme und Rückforderung von Beihilfe wegen unrichtiger Abrechnungen

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199;… BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 27.98, juris Rn. 28;… U.v. 25.1.2001 - 2 A 7/99, juris Rn. 22).
  • VG Kassel, 16.12.2024 - 1 K 1399/22

    Rückforderung überzahlter Beihilfe nach Verwendung eines sog. "Kurzantrags"

    Allerdings ist der Dienstherr nicht verpflichtet, im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung von sich aus Ratenzahlung einzuräumen, wenn ihm - wie es im hiesigen Fall liegt - die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten nicht bekannt sind und dieser nicht die für die Billigkeitsentscheidung notwendigen Informationen gibt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 3 ZB 13.1199 -, juris).
  • VG Augsburg, 29.07.2019 - Au 2 K 18.339

    Rückforderung von zu Unrecht erhaltenem Familienzuschlag - Rückkehr der Ehefrau …

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (…BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 2 C 27.98 - juris Rn. 28;… U.v. 25.1.2001 - 2 A 7/99 - juris Rn. 22; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.12.2015 - 3 ZB 13.1199 - juris Rn. 14).
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