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| VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aufgrund multipler chronischer Erkrankungen - Feststellung der gesundheitsbedingten Leistungsbeeinträchtigungen und Bewertung ihrer prognostischen Entwicklung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aufgrund multipler chronischer Erkrankungen; Erforderlichkeit einer anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffenden Prognose für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit; Feststellung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aufgrund multipler chronischer Erkrankungen; Erforderlichkeit einer anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffenden Prognose für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit; Feststellung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13
Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Für die Feststellung der Dienstunfähigkeit kommt dem Dienstherrn kein der Kontrolle der Verwaltungsgerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris - Rn. 17).Dies gilt insbesondere für die Feststellung, welche Folgen sich aus den vom Arzt festgestellten Leistungseinschränkungen für die amtsbezogenen Dienstpflichten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 - juris Rn. 18).
Rn. 26 Dr. N. kann diesbezüglich auch keine fehlende Sachkunde unterstellt werden, da hinsichtlich der Beurteilung der Dienstunfähigkeit dem Amtsarzt gegenüber anderen Fachärzten besondere Sachkunde zukommt (…vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001 - 1 DB 8/01 - juris Rn. 12; U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris Rn. 20).
Die Feststellung der amtsbezogenen Anforderungen ist entbehrlich, wenn der Beamte auf absehbare Zeit keinerlei Dienst leisten kann (vgl. BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris Rn. 34).
Im Übrigen stellt dessen Durchführung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Beamten dar (vgl. BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris Rn. 46).
Dabei kommt der amtsärztlichen Beurteilung grundsätzlich der Vorrang zu (vgl. BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris Rn. 20).
- BGH, 16.12.2010 - RiZ(R) 2/10
Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Diese stellt eine § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ergänzende Regelung dar, mit deren Hilfe die Feststellung der Dienstunfähigkeit bei längerdauernden Erkrankungen im Einzelfall erleichtert werden kann (vgl. BGH, U. v. 16.12.2010 - RiZ (R) 2/10 - BGHZ 188, 20 juris Rn. 21).Rn. 35 Insoweit kann sich der Beklagte zwar nicht unmittelbar auf die Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG i. V. m. Art. 65 Abs. 1 BayBG berufen, weil der Kläger in den der Ruhestandsversetzung vom 16. Juli 2012 vorausgehenden sechs Monaten nur 45 Tage krank war und damit nicht mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat (vgl. BGH, U. v. 16.12.2010 - RiZ (R) 2/10 - BGHZ 188, 20 juris Rn. 23).
Eine Wiedererlangung der Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate muss nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können; es genügt die auf Tatsachen gestützte Prognose, dass die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit in diesem Zeitraum unwahrscheinlich ist (vgl. BGH, U. v. 16.12.2010 - RiZ (R) 2/10 - BGHZ 188, 20 juris Rn. 26).
- BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11
Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Rn. 19 1.2.2.2 Aufgrund der früheren krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers ist auch der Schluss gerechtfertigt, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist, so dass nicht zu erwarten ist, dass der Kläger innerhalb der nächsten sechs Monate die volle Dienstfähigkeit wiedererlangt (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - BVerwGE 146, 347 juris Rn. 27).Aus krankheitsbedingten Fehlzeiten kann jedoch auf eine Dienstunfähigkeit geschlossen werden, wenn sie - wie hier - schlüssig dargelegt sind und nicht auf Krankheiten zurückzuführen sind, die die Dienstfähigkeit des Beamten tatsächlich nicht dauerhaft berühren (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - BVerwGE 146, 347 juris Rn. 27).
- BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Für die Prognose dauernder Dienstunfähigkeit reicht es daher aus, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267 juris Rn. 16) zu erwarten ist, dass der Beamte für einen Zeitraum von mindestens sechs weiteren Monaten dienstunfähig sein wird (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1966 - VI C 56/63 - juris).Dies gilt auch dann, wenn es sich um wiederholte und länger andauernde, jedoch nicht schwerwiegende Erkrankungen handelt (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1966 - VI C 56/63 - juris).
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Deshalb stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige Beweismittel zur Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267 juris Rn. 15).Für die Prognose dauernder Dienstunfähigkeit reicht es daher aus, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1997 - 2 C 7/97 - BVerwGE 105, 267 juris Rn. 16) zu erwarten ist, dass der Beamte für einen Zeitraum von mindestens sechs weiteren Monaten dienstunfähig sein wird (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1966 - VI C 56/63 - juris).
- BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10
Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes ärztliches Gutachten darf sich nicht darauf beschränken, nur das Untersuchungsergebnis mitzuteilen, sondern muss entsprechend Art. 67 Abs. 1 BayBG auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, B. v. 20.1.2011 - 2 B 2/10 - juris Rn. 5).Wie detailliert eine ärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann dabei nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (vgl. BVerwG, B. v. 20.1.2011 - 2 B 2/10 - juris Rn. 5;… B. v. 13.3.2014 - 2 B 49/12 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Rn. 7 Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffende Prognose (…vgl. BGH, U. v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45), dass der Beamte infolge der Erkrankung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (vgl. BVerwG, U. v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 - juris Rn. 28).Wenn der Kläger in diesem Zusammenhang angibt, das Gesundheitsamt B. habe trotz Vorliegen der festgestellten Erkrankungen 2006 eine Dienstunfähigkeit verneint, waren die krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers 2004/2005 noch nicht so hoch wie in den Folgejahren, so dass eine Dienstunfähigkeit allein aufgrund der Erkrankungen noch nicht absehbar war (vgl. BVerwG, U. v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 juris Rn. 39).
- BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01
Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Rn. 26 Dr. N. kann diesbezüglich auch keine fehlende Sachkunde unterstellt werden, da hinsichtlich der Beurteilung der Dienstunfähigkeit dem Amtsarzt gegenüber anderen Fachärzten besondere Sachkunde zukommt (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001 - 1 DB 8/01 - juris Rn. 12;… U. v. 5.6.2014 - 2 C 22/13 - BVerwGE 150, 1 juris Rn. 20). - VGH Bayern, 20.08.2001 - 3 B 98.728
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Zwar rechtfertigen auch außerordentlich lange krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht zwingend die Prognose dauernder Dienstunfähigkeit (vgl. BayVGH, U. v. 20.8.2001 - 3 B 98.728 - juris Rn. 16). - BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13
Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie"; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Die Stellungnahme soll dem Dienstherrn die Prognoseentscheidung darüber ermöglichen, ob der Beamte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, ob er im Falle der Dienstunfähigkeit anderweitig verwendet werden kann und ob er ggf. begrenzt dienstfähig ist (vgl. BVerwG, U. v. 19.3.2015 - 2 C 37/13 - juris Rn. 10). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 5.12
Begriff der Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; chronische Erkrankungen; hohe …
- BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
Prüfungsverfahren wegen Feststellung der Zulässigkeit der Versetzung eines …
- VGH Bayern, 12.08.2005 - 3 B 98.1080
- BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - …
- BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
- VGH Bayern, 28.02.2018 - 3 B 16.1996
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - …
Die früher vor der Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand nach § 128 Abs. 2 SGB IX a.F. vorgeschriebene Anhörung des Integrationsamts ist seit 30. April 2004 ersatzlos weggefallen (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 33).Dementsprechend sieht Art. 65 Abs. 2 BayBG vor, dass der Dienstherr seine Einschätzung zur Dienstunfähigkeit auf der Grundlage eines (amts-)ärztlichen Gutachtens zu treffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 8).
- VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584
Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit
Des Weiteren kommt es bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit nicht allein und ausschlaggebend auf Art und Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 6).Eine (lediglich) aktuelle Besserung und Stabilisierung des Zustands des Klägers ist für die positive Feststellung einer künftig bestehenden Dienstfähigkeit aber nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197).
Auch eine begrenzte Dienstfähigkeit kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 27).
- VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267
Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand
Wie detailliert eine ärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann dabei nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (…BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2/10 - juris Rn. 5;… B.v. 13.3.2014 - 2 B 49/12 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Beamter auf Lebenszeit - Versetzung in den Ruhestand
Dabei ist nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, vielmehr sind die Auswirkungen seiner Erkrankung auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem konkreten Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit die Folgen der Erkrankung für den Dienstbetrieb maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 4-8 m.w.N.).Auch obliegt die Beurteilung der Dienstfähigkeit dem Dienstherrn sowie ggf. dem Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 8), der hier auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens rechtsfehlerfrei die Schlussfolgerung getroffen hat, dass der Kläger dienstunfähig ist.
- OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14
Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines …
Es bestehen auch keine Anhaltspunkte, dass Dr. C4 nicht über die zur Beurteilung der Dienstfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne erforderliche medizinische Sachkunde zur Feststellung der gesundheitsbedingten Leistungsbeeinträchtigungen und deren prognostischer Entwicklung (vgl. VGH München, Beschl. v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197, BeckRS 2015, 56418) verfügt hätte. - VGH Bayern, 23.12.2024 - 3 ZB 24.304
Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund …
Für die Prüfung der Frage, ob der Beamte "dauernd" dienstunfähig i.S.v. § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ist, d.h. ob die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 bis 271; BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 37 m.w.N.), ist als Prognosezeitraum in Anlehnung an die gesetzliche Vermutungsregel des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG i.V.m. Art. 65 Abs. 1 BayBG ein Sechs-Monats-Zeitraum zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 16.4.2020 - 2 B 5.19 - juris LS. 2). - VGH Bayern, 27.01.2017 - 3 CS 16.2156
Versetzung einer alkoholabhängigen Grundschullehrerin in den Ruhestand wegen …
Für die Prognose dauernder Dienstunfähigkeit genügt es, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - juris Rn. 16) zu erwarten ist, dass der Beamte für einen Zeitraum von mindestens sechs weiteren Monaten dienstunfähig sein wird (BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 7). - VG Bayreuth, 06.12.2022 - B 5 K 21.1011
Keine rückwirkende Auswechslung des Zurruhesetzungsgrundes bei Beamten
Auch eine begrenzte Dienstfähigkeit kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 ZB 18.188
Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Versetzung in den Ruhestand
Eine Wiedererlangung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate muss dabei aber nicht - wie der Kläger wohl meint - mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können; es genügt die auf Tatsachen gestützte Prognose im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung bzw. im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, dass die Wiedererlangung der vollen Dienstfähigkeit in diesem Zeitraum unwahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 bis 271; BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 37 m.w.N.). - VG Bayreuth, 12.03.2019 - B 5 K 17.722
Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit - Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
Dementsprechend sieht Art. 65 Abs. 2 BayBG vor, dass der Dienstherr seine Einschätzung zur Dienstunfähigkeit auf der Grundlage eines (amts-)ärztlichen Gutachtens zu treffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 12.09.2016 - 6 ZB 15.2386
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Gründen - …
- VGH Bayern, 09.08.2024 - 3 ZB 23.3
Ruhestandsversetzung, dauernde Dienstunfähigkeit, amtsärztliches Gutachten, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 6 A 564/22
Begrenzte Dienstfähigkeit; amtsärztliches Gutachten; Leistungsfähigkeit; …
- VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 5 K 21.171
Fehlverhalten eines Lehrers, psychische Erkrankung als Ursache, Frage der …
- VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.657
Dienstunfähigkeit einer Lehrerin, Persönlichkeitsstörung, Rechtmäßigkeit der …
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