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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24222
VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214 (https://dejure.org/2014,24222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214 (https://dejure.org/2014,24222)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2014 - 3 ZB 13.2214 (https://dejure.org/2014,24222)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • VG Augsburg, 27.04.2012 - Au 5 K 11.626

    Errichtung zweier Werbeanlagen; Innenbereich; faktisches Dorfgebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Insoweit vermag der Senat auch keinen Widerspruch darin zu erblicken, dass das Verwaltungsgericht im Verfahren M 5 K 11.626 mit Urteil vom 14. September 2011 die gegen die erste Probezeitbeurteilung vom 13. Oktober 2010 gerichtete Klage abgewiesen hat, weil es zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die der Klägerin darin vorgehaltenen Ereignisse hinreichend belegt sind, um die Beurteilung "noch nicht geeignet" zu rechtfertigen, wohingegen es vorliegend das der Klägerin vorgeworfene Fehlverhalten in der verlängerten Probezeit nicht für ausreichend (belegt) hält, um die Beurteilung (endgültig) "nicht geeignet" und die Entlassung der Klägerin aufgrund unumstößlich feststehender fehlender Bewährung zu rechtfertigen.

    Daher kann sich der Beklagte auch nicht darauf berufen, dass nach dem klageabweisenden Urteil im Verfahren M 5 K 11.626 die jetzige Entscheidung nicht zu erwarten gewesen sei.

    So hat sich der Beurteiler Dr. M. in seiner Einvernahme vor dem Verwaltungsgericht im Verfahren M 5 K 11.626 am 7. Juni 2011 in fachlicher Hinsicht sehr positiv über die Klägerin geäußert ("vorzügliche Wissenschaftlerin", "ideal für diese Stelle"), ohne dass dies mit dem zukommenden Gewicht in die Bewertung eingestellt worden wäre.

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 3 CS 09.1773

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Mit der ausführlichen Erläuterung bestimmter Vorfälle, aus denen sich nach Ansicht des Beklagten die fehlende Eignung der Klägerin ergibt, hat der Beklagte die Grundlage seiner Entscheidung transparent gemacht (BayVGH B.v. 30.11.2009 - 3 CS 09.1773 - juris Rn. 40).

    Auch sonst wurde der Klägerin keine konkrete Hilfestellung etwa durch Kritikgespräche, Anleitung in neuen Aufgabenbereichen oder fachliche Unterstützung angeboten, um die Defizite rechtzeitig beheben zu können (vgl. BayVGH B.v. 30.11.2009 - 3 CS 09.1773 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Der Dienstherr kann sich auch auf die Wiedergabe zusammenfassender Werturteile auf Grund einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und Einzelbeobachtungen beschränken (BVerwG U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 juris Rn. 20).

    Wenn - wie hier - die Beurteilung auf der Angabe einzelner konkreter Tatsachen beruht, aus denen sich die Nichteignung des Beamten ergibt, hat das Gericht deshalb die einzelnen Vorfälle zu überprüfen (vgl. BVerwG U.v. 26.6.1980 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Dem Dienstherrn steht dabei kein Ermessen zu, den Beamten auf Probe weiter im Dienst zu belassen, wenn die Nichtbewährung bereits endgültig feststeht (…BVerwG U.v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 - BVerwGE 85, 177 juris Rn. 23; U.v. 19.3.1998 - 2 C 5/97 - BVerwGE 106, 263 juris Rn. 35;… BayVGH B.v. 16.3.2011 - 3 CS 11.13 - juris Rn. 51).

    Auch ist das Verwaltungsverfahren so zu gestalten, dass die Beurteilung der Bewährung sachgerecht und fair ist und dass der Beamte auf Probe seiner Ansicht nach fehlerhaften Annahmen und Einschätzungen wirksam entgegentreten kann (BVerwG U.v. 19.3.1998 a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 3 CS 10.1598

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Formale Grundlage für die Feststellung der fachlichen Bewährung ist in erster Linie die Probezeitbeurteilung (BayVGH B.v. 16.12.2010 - 3 CS 10.1598 - juris Rn. 40).

    Die Zweifel müssen auf einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage beruhen (BayVGH B.v. 16.12.2010 - 3 CS 10.1598 - juris Rn. 42;… B.v. 6.11.2002 - 3 CS 02.2001 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 06.11.2002 - 3 CS 02.2001
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Nur wenn die mangelnde Bewährung auch während der restlichen Probezeit nicht mehr behoben werden kann und unumstößlich bereits vor Ablauf der (regulären oder verlängerten) Probezeit feststeht, ist die Entlassung schon zu diesem Zeitpunkt auszusprechen (…BVerwG U.v. 31.5.1990 a.a.O. Rn. 20; BayVGHB.v. 6.11.2002 - 3 CS 02.2001 - juris Rn. 26).

    Die Zweifel müssen auf einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage beruhen (…BayVGH B.v. 16.12.2010 - 3 CS 10.1598 - juris Rn. 42; B.v. 6.11.2002 - 3 CS 02.2001 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII P 8.67

    Voraussetzungen für das Zustehen von Mitbestimmungsrechten - Erforderlichkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Rn. 27 Denn insoweit steht nicht in Frage, dass die Klägerin die für das Berufsbild eines Konservators (bzw. Kustoden) an einem staatlichen Museum charakteristischen Anforderungen (wie etwa Pflege und Erweiterung der Sammlung, Ordnen der Sammlungsstücke, Bearbeitung im Inventar des Museums, Verfassen von Vorträgen, Zusammenarbeit mit Kollegen und anderen Instituten, Führung durch die Abteilung, Organisation von Ausstellungen, Erstellen von Publikationen usw., vgl. BVerwG B.v. 26.1.1968 - VII P 8/67 - BVerwGE 29, 77 juris Rn. 49 f.), die dem Beruf das Gepräge geben und auch der Dienstaufgabenbeschreibung für die an Museen tätigen Wissenschaftler (Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. April 1995 XII/3 - K 4020 - 18/56 143) zugrunde liegen, erfüllen muss, sondern, ob der Klägerin die Nicht- bzw. Schlechterfüllung bestimmter, ihr übertragener Aufgaben vorgehalten werden kann, obwohl ihr hierzu keine konkreten Vorgaben gemacht wurden bzw. obwohl keine allgemein verbindlichen konkreten Anforderungen an die Aufgabenerfüllung bestanden.
  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 05.210
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Als tragender Grund für die endgültige Nichteignung der Klägerin kann es jedoch nicht angesehen werden (vgl. BayVGH B.v. 27.8.2007 - 3 B 05.210 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 15.06.1998 - 3 B 96.2815
    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Rn. 26 Der Beklagte kann sich diesbezüglich auch nicht darauf berufen, dass letztlich nur die Dienstbehörde sachverständig beurteilen kann, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen an ein konkretes Aufgabengebiet zu stellen sind und ob der Beamte auf Probe diesen Anforderungen gewachsen ist (BayVGH B.v. 15.6.1998 - 3 B 96.2815 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
    Rn. 6 Die Beurteilung, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat und für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist, besteht in der prognostischen Einschätzung, ob er den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht wird (BVerwG U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49 juris Rn. 16).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Datenzentrale Schleswig-Holstein

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …

  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 3 CS 11.13

    Beamtenrecht

  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Rn. 93 b. Es ist jedoch möglich, dass neben der Bezugnahme auf die Probezeitbeurteilung zur Begründung der fehlenden Eignung des Beamten Defizite anhand von bestimmten Vorfällen ausführlich erläutert werden und die Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung anhand dieser konkret benannten Vorfälle geprüft wird (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 14).

    Rn. 155 Weiterhin war eine Abmahnung auch entbehrlich, da eine Abmahnung allenfalls dann für erforderlich erachtet wird, wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).

    Rn. 156 Die von dem Antragsgegner aufgezeigten Mängel, die zudem nicht nur Randbereiche sondern den Kernbereich der Tätigkeit der Antragstellerin betreffen, werden auch nicht durch etwaige positive Leistungen der Antragstellerin ausgeglichen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender …

    Eine solche wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (…vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154, juris Rn. 113), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

    Zwar ist der Dienstherr, wenn er sein Eignungsurteil - wie hier - maßgeblich auf bestimmte Einzelvorkommnisse, gründen möchte, gehalten, diese im Bestreitensfalle darzulegen und zu beweisen (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 19.5.2015, 1 Bf 65/12, n.v.; VGH München, Beschl. v. 27.8.2014, 3 ZB 13.2214, juris Rn. 16;… Sauerland in Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht, 26. Aufl. 2022, BeamtStG, § 23 Rn. 56).
  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245

    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …

    Da sich der Antragsgegner im angefochtenen Entlassungsbescheid (S. 7 "Unabhängig von der sich aus der Beurteilung ergebenden Nichteignung …") nicht auf einen Verweis auf die Probezeitbeurteilung vom 31. Mai 2016 beschränkt hat, sondern die zur Begründung der fehlenden Eignung der Antragstellerin konstatierten fachlichen und charakterlichen Defizite anhand von bestimmten Vorfällen (die "nicht abschließend … und exemplarisch" seien - S. 7) ausführlich erläutert hat, hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Rechtmäßigkeit der Entlassung der Antragstellerin anhand konkret benannter Vorfälle geprüft (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und …

    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • VG München, 15.01.2024 - M 5 S 23.5783

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entlassung eines Polizeibeamten auf …

    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • VG München, 20.12.2019 - M 5 S 19.5915

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe mangels charakterlicher Eignung infolge …

    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • VG München, 09.10.2018 - M 5 K 17.916

    Keine zwingende charakterliche Nichteignung wegen nachlässigen Umgangs mit …

    Zu den änderungsfähigen Eigenschaften zählt jedenfalls die Nachlässigkeit im Umgang mit fremden Kleidungsstücken, die durch gehörige Anspannung der Aufmerksamkeit abgemildert und sogar abgestellt werden kann (vgl. zur Abänderbarkeit von u.a. nachlässiger Nichteinhaltung von Terminen und Hinwegsetzen über dienstliche Anordnungen BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - BeckRS 2014, 55966 Rn. 20, 31).
  • VG Wiesbaden, 02.09.2024 - 3 L 1815/23

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Mängel

    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet, wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z. B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 ZB 13.2214 -, juris Rn. 31).
  • VG München, 20.01.2025 - M 5 K 22.5966

    Beamter auf Probe, Fachliche Eignung, Gesamtschau, Fehlende Probezeitbeurteilung

    Eine Abmahnung wird dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z. B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31) und wenn andernfalls die Entlassung für den Beamten überraschend käme (…BayVGH, U.v. 30.8.2019 - 3 ZB 18.508 - juris Rn. 17).
  • VG München, 11.12.2024 - M 5 K 22.2283

    Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Arbeitszeiterfassung, …

  • VG München, 06.10.2014 - M 5 E 14.3287

    Akteneinsicht; Personalakten; Sachakten

  • VG München, 05.04.2024 - M 5 S 24.1048

    Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Verstoß gegen Pflicht …

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