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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1238
VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34 (https://dejure.org/2016,1238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2016 - 3 ZB 13.34 (https://dejure.org/2016,1238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 3 ZB 13.34 (https://dejure.org/2016,1238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer chronisch verlaufenden Anpassungsstörung mit Übergang in eine Dysthymia als weitere Dienstunfallfolge eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer chronisch verlaufenden Anpassungsstörung mit Übergang in eine Dysthymia als weitere Dienstunfallfolge eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).

    Rn. 7 Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 13).

    Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
    Rn. 4 1.1 Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist - ebenso wie nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG - ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, U. v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258

    Bildung eines Gesamt-MdE-Grades bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.34
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, weil der am 20. Januar 2005 erlittene Dienstunfall des Klägers mit Bescheid des Beklagten vom 30. März 2005 gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG anerkannt wurde (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 ZB 16.1638

    Zur Kausalität von weiteren Körperschäden eines Dienstunfalls beim Dienstsport …

    Im Hinblick auf die vom Kläger gerügten Mängel des Urteils bzw. des Sachverständigengutachtens bedarf es nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, da das Vorbringen des Klägers schon keine tatsächlichen oder rechtlichen Fragen aufwirft, die sich nicht schon in einem Zulassungsverfahren beantworten lassen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.34 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 3 ZB 19.1835

    Voraussetzungen für Dienstunfallfürsorgeleistungen hinsichtlich weiterer …

    Im Hinblick auf die vom Kläger gerügten Mängel des Urteils bzw. des/der Sachverständigengutachtens/gutachterlichen Stellungahme bedarf es nicht der Durchführung eines Berufungsverfahrens, da das Vorbringen des Klägers schon keine tatsächlichen oder rechtlichen Fragen aufwirft, die sich nicht schon in einem Zulassungsverfahren beantworten lassen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.34 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 3 ZB 13.1500

    Kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Beschwerden als Dienstunfallfolgen

    Rn. 10 1.2.2 Soweit der Kläger meint, das Verwaltungsgericht hätte angesichts der von ihm vorgelegten abweichenden ärztlichen Stellungnahmen ein ergänzendes Gutachten bzw. ein Obergutachten einholen müssen, legt er ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils dar (BayVGH, B. v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.34 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 25.02.2016 - 3 ZB 13.2198

    Polizeilicher Einsatz im Saunabereich als Dienstunfall - Ausforschungsbeweis

    Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.34 - juris Rn. 8;… B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14;… Plog/Wiedow, BeamtVG, Stand: Oktober 2015, § 31 Rn. 225 und Rn. 227;… BVerwG, U. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - juris Rn. 23).
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