Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versorgungsabschlag; Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535
Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen befasst (vergl. BVerfG v. 20.6.2006 -2 BvR 361/03 - ZBR 2006, 342 - juris; v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 - NVwZ 2010, 1355).Dabei verkennt der Kläger, dass die durch den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verursachten Mehrkosten durch den Versorgungsabschlag bei Weitem nicht ausgeglichen werden (vgl. BVerfG B.v. 20.6.2006 a.a.O. juris Rn. 24).
Zu ihnen müssen weitere Gründe hinzu kommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzungen von Versorgungsbezügen sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfG v. 20.6.2006 a.a.O. juris Rn. 17).
Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen besonderen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfG v. 20.6.2006 a.a.O. juris Rn. 19).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535
Diese Regelung entspricht dem Grundsatz des sofortigen und endgültigen Vollzugs des Versorgungsausgleichs, dessen verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 (1 BvL 17/77 - BVerfGE 53, 257, 301) ausgesprochen hat. - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535
Nach der im Zeitpunkt der Scheidung des Klägers am 9. Juli 2004 geltenden Rechtslage (§ 1587 b BGB i.d.F. v. 14.6.1975) bestehen nach Durchführung des Versorgungsausgleichs zwei selbständige Versicherungs- bzw. Versorgungsverhältnisse, so dass die renten-bzw. versorgungsrechtlichen Schicksale der geschiedenen Ehegatten grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (BVerfG U.v. 5.7.1989 -1 BvL 11/87 - BVerfGE 80, 297, 312; BVerfGE v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - NVwZ 1996, 584). - BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535
Nach der im Zeitpunkt der Scheidung des Klägers am 9. Juli 2004 geltenden Rechtslage (§ 1587 b BGB i.d.F. v. 14.6.1975) bestehen nach Durchführung des Versorgungsausgleichs zwei selbständige Versicherungs- bzw. Versorgungsverhältnisse, so dass die renten-bzw. versorgungsrechtlichen Schicksale der geschiedenen Ehegatten grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (BVerfG U.v. 5.7.1989 -1 BvL 11/87 - BVerfGE 80, 297, 312; BVerfGE v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - NVwZ 1996, 584). - BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535
Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen befasst (vergl. BVerfG v. 20.6.2006 -2 BvR 361/03 - ZBR 2006, 342 - juris; v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 - NVwZ 2010, 1355).
- VGH Bayern, 19.09.2017 - 3 ZB 15.2632
Ruhegehaltsberechnung eines wegen Dienstunfähigkeit ausgeschiedenen Beamten - …
Er orientiert sich zunächst allein an der Tatsache des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand und unterscheidet von Verfassungs wegen nicht danach, ob die Ruhestandsversetzung aus der Perspektive des Beamten freiwillig oder unfreiwillig erfolgte (…vgl. BVerfG v. 27.7.2010 a.a.O Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2013 - 3 ZB 13.535 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991
Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit; …
Dies gilt auch für den Fall des § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG a.F., wenn der Beamte - wie die Klägerin - wegen (nicht dienstunfallbedingter) Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird (…BVerfG B.v. 27.7.2010 a.a.O.; BayVGH B.v. 1.3.2005 - 3 B 03.498; B.v. 6.7.2009 - 3 ZB 08.205; B.v. 16.7.2009 - 14 ZB 08.1844; B.v 18.9.2013 - 3 ZB 13.535 - juris).
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