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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2485
VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329 (https://dejure.org/2016,2485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329 (https://dejure.org/2016,2485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 3 ZB 14.1329 (https://dejure.org/2016,2485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Ruptur der Rotorenmanschette als weitere Dienstunfallfolge eines Dienstunfalls; Anerkennung eines Köperschadens für einen Anspruch eines Beamten auf Zahlung von Unfallausgleich und Unfallruhegehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Ruptur der Rotorenmanschette als weitere Dienstunfallfolge eines Dienstunfalls; Anerkennung eines Köperschadens für einen Anspruch eines Beamten auf Zahlung von Unfallausgleich und Unfallruhegehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329
    Rn. 7 Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, d. h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also beispielsweise die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.1329
    Lassen sich die anspruchsbegründende Voraussetzungen für einen Dienstunfall nicht aufklären, geht die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zulasten des Beamten; dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BVerwG, B. v. 11.3.1997 - 2 B 127/96 - juris Rn. 5).
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 19.1993

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen strafrechtlicher Verurteilung

    Es kann hier demnach offen bleiben, ob der Beklagte sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, da eine Ermessensentscheidung mangels Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzung des Art. 48 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG - Vorliegen eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - bereits aus diesem Grund nicht in Betracht kommt (vgl. auch BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 ZB 14.1329 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 3 ZB 15.798

    Anerkennung des Thoracic-Outlet-Syndroms als Folge eines Dienstunfalls

    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, B. v. 11.3.1997 - 2 B 127/96 - juris; BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 3 ZB 14.1329 - juris Rn. 8).
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