Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht; Steuerobersekretär (BesGr A 7); Schwerbehinderung; Zwangspensionierung wegen dauernder Dienstunfähigkeit; Suchpflicht nach geringwertigerer Verwendungsmöglichkeit; Fürsorgepflicht; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Beweisantrag; gerichtliche ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versetzung eines Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 21.07.2015 - AN 1 K 14.1597
- VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13
Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie"; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Zudem hat der Beklagte hierzu auch erfolglos eine Ressortumfrage bei allen Staatsministerien durchgeführt, die den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 17 ff.;… BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 3 ZB 12.1740 - juris Rn. 9 ff.) standhält (vgl. Bl. 93 ff. VG-Akte).Dies entspricht den in der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen an ein (amts-) ärztliches Gutachten im Zurruhesetzungsverfahren, das sowohl die notwendigen medizinischen Feststellungen zum Sachverhalt als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen zu genügen, darstellen muss; es beschränkt sich nicht auf die bloße Mitteilung eines Untersuchungsergebnisses (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 12).
Diese muss den angefragten Behörden die Einschätzung erlauben, ob der Beamte für eine Verwendung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 15 ff.).
Auch wurde den anderen Ressorts nicht nur eine bloße Verschweigensfrist eingeräumt, sondern eine ausdrückliche Rückmeldung (auch Fehlanzeige) hinsichtlich freier bzw. in absehbarer Zeit freiwerdender Stellen bis 23. August 2013 erbeten (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 02.10.2014 - 3 ZB 12.1740
Justizobersekretär bei der Staatsanwaltschaft; Ruhestandsversetzung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Den Dienstherrn trifft diesbezüglich eine Suchpflicht nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 3 ZB 12.1740 - juris Rn. 4 m.w.N.).Zudem hat der Beklagte hierzu auch erfolglos eine Ressortumfrage bei allen Staatsministerien durchgeführt, die den Anforderungen der Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 17 ff.; BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 3 ZB 12.1740 - juris Rn. 9 ff.) standhält (vgl. Bl. 93 ff. VG-Akte).
Die Suche nach einer anderweitigen (auch geringerwertigen, vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 3 ZB 12.1740 - juris Rn. 9) Verwendung ist regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn zu erstrecken.
- VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197
Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Dabei ist nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, vielmehr sind die Auswirkungen seiner Erkrankung auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem konkreten Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit die Folgen der Erkrankung für den Dienstbetrieb maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 4-8 m.w.N.).Auch obliegt die Beurteilung der Dienstfähigkeit dem Dienstherrn sowie ggf. dem Gericht (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 ZB 13.197 - juris Rn. 8), der hier auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens rechtsfehlerfrei die Schlussfolgerung getroffen hat, dass der Kläger dienstunfähig ist.
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Im Übrigen kommt es hierauf nicht an, da sich diese Aussagen nur auf eine mögliche Reaktivierung des Klägers gemäß § 29 BeamtStG bezogen und nicht im Rahmen der hier in Streit stehenden Ruhestandsversetzung erfolgten, deren Rechtmäßigkeit im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (hier: 10. Oktober 2013) zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 19.01.2018 - 3 ZB 17.442
Erfolglose Berufung in Verfahren um Dienstpostenbesetzung
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 15.1992
Die Aufklärungsrüge stellt aber kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Beteiligten in erster Instanz zu kompensieren (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 3 ZB 17.442 - juris Rn. 13).
- VG Ansbach, 24.10.2019 - AN 1 K 19.01083
Erfolglose Klage auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (Reaktivierung)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2018 - 3 ZB 15.1992 - abgelehnt.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 8. Februar 2018 - 3 ZB 15.1992 - abgelehnt.
- VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469
Gilt auch für Beamte: Keine Urlaubsabgeltung über den unionsrechtlichen …
Dabei kann offen bleiben, ob ein solcher Anspruch nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Kläger gegen seine Versetzung in den Ruhestand vorgeht (3 ZB 15.1992), so dass es an der Tatbestandsvoraussetzung der Beendigung des Beamtenverhältnisses fehlen dürfte. - VGH Bayern, 04.10.2019 - 3 ZB 18.1132
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, hier: Suchpflicht
Die Voraussetzungen von § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG sind hier nicht erfüllt, weil der Kläger sich nicht nur gegen den Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand wendet, sondern die Ruhestandsversetzung umfassend angreift (vgl. a. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - B.v. 8.2.2018 - 3 ZB 15.1992 - jew. juris). - VGH Bayern, 08.04.2020 - 3 ZB 19.716
Versetzung in den Ruhestand
Die Voraussetzungen von § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG sind hier nicht erfüllt, weil der Kläger sich nicht nur gegen den Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand wendet, sondern die Ruhestandsversetzung umfassend angreift (vgl. a. BayVGH, B.v. 14.2.2018 - 3 ZB 16.1011 - B.v. 8.2.2018 - 3 ZB 15.1992 - jew. juris).
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