Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts; Verneinung der Hauptberuflichkeit einer T...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts; Verneinung der Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit wegen des Fehlens einer Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 14.1169
- VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 1 A 2305/16
Professorale Erfahrungszeiten
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
Eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit ist keine hauptberufliche Tätigkeit, weil diese geeignet sein muss, den Lebensunterhalt zu bestreiten (vgl. HessVGH, B.v. 31.1.2019 - 1 A 2305/16 - juris Rn. 33). - VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476
Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG …
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
Es bezieht sich hierbei auf sein Urteil vom 24. März 2015 (AN 1 K 13.00476), wonach die ermessensleitende Regelung in Nr. 31.2.8 Buchst d BayVwVBes zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014; GVBl 2014, 190 - BayBesG 2014 -) vom 23. Mai 2014 insoweit nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar ist, als die ersten beiden Beschäftigungsjahre nur anerkannt werden können, wenn sie nach Vollendung des 29. Lebensjahrs liegen. - BVerwG, 09.02.1979 - 6 P 26.78
Beteiligung der Personalvertretung an der Beendigung eines faktischen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger, der seinen Beamtenstatus behalten wollte, gerade nicht daran interessiert war, ein faktisches (vgl. hierzu: BVerwG, B.v. 9.2.1979 - 6 P 26.78 - juris Rn. 17 f.) oder ein konkludentes Arbeitsverhältnis einzugehen, aus dem sich ein entsprechender Zahlungsanspruch ableiten ließe. - VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 14.01169
Bei der Stufenfestlegung berücksichtigungsfähige Tätigkeiten
Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976
Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 7. März 2017 (AN 1 K 14.01169 - juris) ab.
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit
Rn. 13 Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG (…LT-Drs. 16/3200, S. 381 f.) ist Voraussetzung für eine hauptberufliche Tätigkeit, dass die Beschäftigung im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des oder der Betroffenen dargestellt hat, entgeltlich ausgeübt und mindestens in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Zeit dieser Tätigkeit zulässigen Umfang abgeleistet wurde (…vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 24). - VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 5 K 18.689
Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten als Betriebsleiter …
Rn. 18 Bei der Regelung des Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG - die (gebundene) Vorschrift des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayBesG greift bei Fachlaufbahnen mit einem fachlichen Schwerpunkt mit technischer Ausrichtung wie im vorliegenden Fall nicht - handelt es sich um eine Ermessensvorschrift, die eine Schärfung durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften erfahren hat (so: BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 14). - VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.279
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während eines …
Rn. 17 Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG (…LT-Dr. 16/3200, S. 381 f.) ist Voraussetzung für eine hauptberufliche Tätigkeit, dass die Beschäftigung im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen dargestellt hat, entgeltlich ausgeübt und mindestens in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Zeit dieser Tätigkeit zulässigen Umfang abgeleistet wurde (…vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 24).
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