Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.01.2019 - M 5 K 17.3173
- VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95
Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521
Es komme gerade nicht auf eine "Regelmäßigkeit" des Dienstes des einzelnen Beamten an, weil unerheblich sei, in welchem Rhythmus Dienstschichten und Freizeiten aufeinander folgten (BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 2 C 24.95 - juris Rn. 30).Die Aussage jedoch, es sei unerheblich, in welchem Rhythmus Dienstschichten und Freizeiten aufeinanderfolgten (BVerwG, U.v. 21.3.1996 a.a.O.), bezieht sich nicht auf die Regelmäßigkeit des Dienstes und damit auf das Tatbestandsmerkmal "regelmäßig", sondern wie sich aus dem Kontext ergibt, auf den vorausgesetzten Wechsel der Arbeitszeit.
Im Übrigen wäre es nicht gerechtfertigt, eine Dienstschicht, die arbeitsrechtlich als Einheit betrachtet wird, besoldungsrechtlich in wiederkehrenden und bedarfsorientierten Dienst aufzuteilen (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 2 C 24.95 - juris Rn. 30 zur Aufteilung von Volldienst und Bereitschaftsdienst).
- BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 44.11
Erschwerniszulage; Erschwernis; ständiger Schichtdienst; Schichtplan; Dienstplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521
Diesen Anforderungen wird der Hinweis, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung weiche "insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der Begriffe 'Schichtdienst' und 'Regelmäßigkeit' (vgl. Gegenüberstellung des erstinstanzlichen Urteils mit dem Urteil des BVerwG vom 29.11.2012, Az. 2 C 44/11)" ab, nicht gerecht. - BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2020 - 3 ZB 19.521
Insoweit ist das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2009 (OVG 4 B 11.98 - juris Rn. 24) davon ausgegangen, dass sich der Arbeitszeitwechsel nicht als ungeregelt, unregelmäßig oder willkürlich erweisen darf.
- VG Augsburg, 08.12.2023 - Au 2 K 22.124
Recht der Landesbeamten, Versorgungsbezüge eines Polizeivollzugsbeamten, …
Dabei muss sich der Wechsel der täglichen Arbeitszeit, um dem Erfordernis der Regelmäßigkeit zu genügen, kontinuierlich und nach erkennbaren Regeln wiederholen, wobei der Rhythmus dieses Wechsels unerheblich ist (vgl. BayVGH, U.v. 16.4.2020 - 3 ZB 19.521 - juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 2 C 24.95 - juris;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.7.2015 - OVG 6 B 8.15 - juris Rn. 15;… OVG RhPf, U.v. 28.8.2009 - 10 A 10467/09 - juris Rn. 26).Daraus ist ebenfalls zu schließen, dass die Dienstzeiten des Klägers nicht bestimmten Regeln oder einem gewissen Rhythmus folgten; hiernach waren die Dienstzeiten (bzw. der konkrete Dienstbeginn) vielmehr - was der Annahme eines Schichtdienstes aber entgegensteht - durch den jeweiligen, sich ständig ändernden Bedarf bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 16.4.2020 - 3 ZB 19.521 - juris Rn. 15;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 18.12.2009 - OVG 4 B 11.08 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 11.03.2026 - 3 B 25.1763
Entfall des Versorgungsabschlags, Voraussetzungen für das Vorliegen von …
D.h. der Arbeitszeitwechsel darf sich nicht als ungeregelt, unregelmäßig oder willkürlich erweisen (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2020 - 3 ZB 19.521 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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