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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34005
VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 (https://dejure.org/2024,34005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 (https://dejure.org/2024,34005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2024 - 3 ZB 24.1398 (https://dejure.org/2024,34005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 46 Abs. 1, Abs. 3; BeamtVG § 31 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5
    Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Dienstunfall, Streitwertfestsetzung, Ernstliche Zweifel, Gerichtliche Aufklärungspflicht, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Rechtsmittelbegründungsfrist, Bundsverwaltungsgericht, Bestimmbarkeit, Zulassungsantrag, ...

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 3 BV 21.3116

    Anerkennung einer Covid-19-Infektion eines Polizeibeamten als Berufskrankheit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Ebenso erfüllt eine abstrakte Bestimmung des möglichen Tages der Infektion durch Rückrechnung aufgrund der Inkubationszeit nicht das Erfordernis der konkreten zeitlichen Bestimmbarkeit (BayVGH, U.v. 5.6.2024 - 3 BV 21.3116 - juris Rn. 13).

    Deshalb genügt die generelle Ansteckungsgefahr, der ein Beamter ausgesetzt sein kann, wenn er im Dienst mit anderen Menschen in Kontakt kommt, nicht (BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 22 f. m.w.N.).

    Vielmehr ist festzustellen, ob dem konkreten dienstlichen Tätigkeitsbereich eine abstrakte Gefährdung innewohnt und sich diese generelle Gefahr aufgrund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann (BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

    Liegt eine mit der dienstlichen Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Beamte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, die sich dann nach der Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes sowie der Übertragungsgefahr richtet (BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Bei einer pandemisch verbreiteten Krankheit reicht ein hoher Grad an Durchseuchung des Tätigkeitsumfeldes grundsätzlich nicht aus, um eine besondere Infektionsgefahr zu begründen (BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 78).

    Denn der Gesetzgeber ist von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, dass die Folgen schicksalsmäßiger - d.h. von niemandem verschuldeter - schädlicher Einwirkungen von dem Geschädigten selbst zu tragen sind, also regelmäßig nicht auf einen schuldlosen Dritten - hier den Dienstherrn - abgewälzt werden können; und er hat den öffentlich-rechtlichen Dienstherren in Abweichung von diesem Grundsatz das (wirtschaftliche) Risiko für eine von einem Beamten im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erlittene Infektion nur ausnahmsweise auferlegt (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1965 - II C 11.62 - BeckRS 1965, 31317469; BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 80).

    Eine Beweislastumkehr aus reinen Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht (BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 13 f.).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Rn. 3 Solche sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 32 m.w.N.).

    Rechtsfragen, die höchstrichterlich hinreichend geklärt sind oder sich ohne Weiteres anhand der gängigen Auslegungsmethoden aus dem Gesetz beantworten lassen, sind nicht als klärungsbedürftig anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 33 f.;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124 Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG soll insofern nicht die Folgen jeglicher Krankheit abmildern, die sich der Beamte im Dienst zuzieht, sondern nur besonderen Gefährdungen Rechnung tragen, denen ein Beamter im Vergleich zur Beamtenschaft insgesamt ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 17).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 11.02.1965 - II C 11.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Denn der Gesetzgeber ist von dem allgemeinen Grundsatz ausgegangen, dass die Folgen schicksalsmäßiger - d.h. von niemandem verschuldeter - schädlicher Einwirkungen von dem Geschädigten selbst zu tragen sind, also regelmäßig nicht auf einen schuldlosen Dritten - hier den Dienstherrn - abgewälzt werden können; und er hat den öffentlich-rechtlichen Dienstherren in Abweichung von diesem Grundsatz das (wirtschaftliche) Risiko für eine von einem Beamten im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erlittene Infektion nur ausnahmsweise auferlegt (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1965 - II C 11.62 - BeckRS 1965, 31317469;… BayVGH, U.v. 5.6.2024 a.a.O. Rn. 80).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Insbesondere soweit die Schwierigkeiten darin gesehen werden, dass das Verwaltungsgericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, sind diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihr Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, die das Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegeben hat, gilt im Sinne des Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG bzw. hierzu inhaltsgleichen § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG i.V.m. Anlage 1 der BKV die in Nr. 3101 aufgeführte Infektionskrankheit nur dann als Dienstunfall, wenn die zur Zeit der Infektion konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit erfahrungsgemäß im Ganzen gesehen ihrer Art nach unter den besonderen zur Zeit der Krankheitsübertragung bestehenden tatsächlichen Verhältnissen und Begleitumständen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung in sich birgt (BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 22.90 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 29.6.1998 - 3 B 95.3890 - juris Rn. 11;… B.v. 27.8.1998 - 3 ZB 98.568 - juris Rn. 2;… Tegethoff in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand September 2024, § 31 BeamtVG Rn. 187).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95

    Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um ein derart erhöhtes Ansteckungsrisiko handelt, sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, B.v. 15.5.1996 - 2 B 106.95 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Um ernstliche Zweifel entsprechend § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, muss sich das Zulassungsvorbringen substantiiert mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen und ausführen, in welchem konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Punkt die ergebnisbezogenen Zweifel bestehen und worauf sie sich gründen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 Rn. 7 m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 62 ff.;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 206).
  • VGH Bayern, 17.05.1995 - 3 B 94.3181
    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Die besondere Gefährdung muss für die dienstliche Verrichtung typisch und in erheblich höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung vorhanden sein (BayVGH, U.v. 17.5.1995 - 3 B 94.3181 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.08.1998 - 3 ZB 98.568
    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, die das Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegeben hat, gilt im Sinne des Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG bzw. hierzu inhaltsgleichen § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG i.V.m. Anlage 1 der BKV die in Nr. 3101 aufgeführte Infektionskrankheit nur dann als Dienstunfall, wenn die zur Zeit der Infektion konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit erfahrungsgemäß im Ganzen gesehen ihrer Art nach unter den besonderen zur Zeit der Krankheitsübertragung bestehenden tatsächlichen Verhältnissen und Begleitumständen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Erkrankung in sich birgt (…BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 22.90 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 29.6.1998 - 3 B 95.3890 - juris Rn. 11; B.v. 27.8.1998 - 3 ZB 98.568 - juris Rn. 2;… Tegethoff in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand September 2024, § 31 BeamtVG Rn. 187).
  • VGH Bayern, 29.06.1998 - 3 B 95.3890
  • VG Augsburg, 11.12.2025 - Au 2 K 25.109

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Anerkennung einer Covid19-Infektion als Dienstunfall …

    Ebenso erfüllt eine abstrakte Bestimmung des möglichen Tages der Infektion durch Rückrechnung aufgrund der Inkubationszeit nicht das Erfordernis der konkreten zeitlichen Bestimmbarkeit (BayVGH, B.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 - juris Rn. 5).

    Liegt eine mit der dienstlichen Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Beamte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. die bisherige Rspr. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Anerkennung insbesondere von Covid-Infektionen gem. Art. 46 Abs. 3 BayBeamtVG zusammenfassend BayVGH, B.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Denn die bloße Zusammenarbeit mit anderen Menschen ist gerade nicht einer konkreten dienstlichen Tätigkeit eigentümlich, sie ist vielmehr generell in einer Beschäftigung im Arbeitsleben und nicht nur im Beamtentum und der konkreten dienstlichen Verrichtung angelegt (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 - juris Rn. 8).

    Maßgeblich ist insoweit insbesondere, ob die dienstliche Verrichtung das Außerachtlassen empfohlener und üblicherweise vorgesehener Infektionsschutzmaßnahmen bedingt, also das Wahren von Abstand, das Tragen von Masken, das Lüften, bestehende Testpflichten sowie sonstige Hygieneschutzkonzepte (…vgl. BayVGH, U.v. 5.6.2024 - 3 B 22.809 - juris Rn. 47; B.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 19.05.2026 - 3 ZB 26.96

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Dienstunfall, …

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats zu den Voraussetzungen des Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG bei einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zugrunde gelegt (BVerwG, U.v. 26.6.2025 - 2 A 10.24; BayVGH, B.v. 9.9.2024 - 3 ZB 24.840; B.v. 18.11.2024 - 3 ZB 23.2; B.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398; U.v. 5.6.2024 - 3 BV 21.3116, 3 B 22.809 - jeweils juris).
  • VG München, 03.07.2025 - M 5 K 22.482

    Corona-Infektion, Wahlamtsleiterin, Wahltag, Örtlich und zeitlich bestimmbares …

    Rn. 31 Eine erhöhte Übertragungsgefahr ist in der (ober-)verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang beispielsweise angenommen worden bei Tätigkeiten "am Menschen" mit einem unmittelbaren Körperkontakt oder einer gesichtsnahen Tätigkeit in Innenräumen in Abgrenzung zu einer bloßen Zusammenarbeit mit anderen Menschen (bejaht bei Teilnahme von Polizisten an Sportübungsleiterlehrgang BayVGH, U.v. 5.6.2024 - 3 BV 21.3116; verneint für Lehrer ohne gesichtsnahe Tätigkeit mit Masken und Lüftungskonzept BayVGH, U.v. 25.11.2024 - 3 ZB 24.1398; verneint für Beurkundungstermin mit Schutzmaßnahmen BayVGH, B.v. 9.9.2024 - 3 ZB 24.717).
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