Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 1203
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07
Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von …
Rn. 134 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., in juris Rn. 23 f., m.w.N.; für das lediglich zweimalige Ziehen an einer Haschischzigarette wohl "großzügiger": Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203 = NZWehrr 2000, 130. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07
Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei …
Rn. 152 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., juris, Rn. 23 f., m.w.N.; für das lediglich zweimalige Ziehen an einer Haschischzigarette wohl "großzügiger": Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203 = NZWehrr 2000, 130. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04
Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen …
BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O., und Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 11.10.1994 - 12 B 2183/94 -, vom 6.11.1996 - 12 B 1525/96 - und vom 14.11.1996 - 12 B 1647/96 - möglicherweise "großzügiger" Bay. VGH, Beschluss vom 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, IÖD 2000, 99 = NVwZ 2000, 1203.
- VG Greifswald, 19.07.2018 - 6 A 6/18
Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden wegen einmaligen Drogenkonsums
Zwar kann auch ein außerhalb der Dienstzeit und außerhalb militärischer Anlagen und ohne einen sonstigen Bezug zum Dienst begangenes, nicht strafbares Fehlverhalten die militärische Ordnung ernstlich gefährden (…vgl. für einen insoweit strikten Ansatz Nds. OVG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05, juris-Rn. 12;… ferner VG Aachen, Urt. v. 3. November 2005 - 1 K 3385/04, juris-Rn. 16;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04, juris-Rn. 25 bis 27;… VG Potsdam, Urt. v. 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09, juris-Rn. 52 ff.; verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315, juris-Rn. 3 und 5). - VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04
Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose …
Durch das Kriterium gerade der ernstlichen Gefährdung wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisiert (VGH München, Beschl. v. 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203, 1204 m. w. N). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 2 LB 764/18
Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden; einmaliger Cannabis-Konsum
Rn. 20 Der - auch nur einmalige - Konsum von Betäubungsmitteln oder auch der Besitz einer einzelnen Tablette mit Betäubungsmitteln wird in der Rechtsprechung zu § 55 Abs. 5 SG als ausreichend für eine Entlassung angesehen, weil dies geeignet ist, andere Soldaten zur Nachahmung anzureizen und so einer allgemeinen Disziplinlosigkeit Vorschub zu leisten (…vgl. BVerwG Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rn. 15 ff.;… VGH München Beschl. v. 21.02.2020 - 6 C S 19.2403 -, juris, Rn. 13; a.A. VHG München Beschl. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315, juris Rn. 3 ff.). - VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug versehene Entlassung aus der …
Die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Rechtsprechung aus (einmaligem) Konsum von Betäubungsmitteln in geringen Mengen (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.2000 - 2 B 98/99 in NVwZ 2000, 1186 einerseits und VGH München, B. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 in NVwZ 2000, 1203 andererseits) fußen gleichwohl auf einer weitgehend übereinstimmenden Auslegung des Begriffes der Ernstlichkeit (…vgl. Zusammenfassung mit Nachweisen in Scherer/Alff a.a.O., § 55 Rdnr. 23): Nach dem Zweck des § 55 Abs. 5 SG kommt es nicht entscheidend auf die Schwere der Dienstverpflichtung an sich an, sondern es ist auf die Ernstlichkeit der der militärischen Ordnung und dem Ansehen der Bundeswehr ohne die fristlose Entlassung drohenden Gefahr abzustellen. - VG Potsdam, 28.11.2016 - 2 K 3055/14
Entlassung aus der Bundeswehr
Rn. 19 Vgl. für einen insoweit strikten Ansatz NdsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 12; ferner VG Aachen, Urteil vom 3. November 2005 - 1 K 3385/04 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, juris Rn. 25 bis 27; VG Potsdam, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09 -, juris Rn. 52 ff. (bei sich an den Konsum von Haschisch und Amphetaminen anschließender Dienstleistung als Ausbilder in der Waffenausbildung für Reservisten unter dem nachwirkenden Einfluss des Drogenrausches); verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, juris Rn. 3 und 5. - VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 2621/09
Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem militärischen Dienst
Rn. 57 Verneint im Einzelfall durch BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, juris, wobei die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nur angesichts der konsumierten Menge (zwei Züge an einer Haschischzigarette) verneint wurde. - VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines …
Ebenso wenig kommt es auf die vom Kläger erwähnte Entscheidung des Bay. VGH ( in NVwZ 2000, 1203 ) an.
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