Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 05.09.1996 - 3 ZO 577/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz; Rechtsmittelverfahren; Divergenzrüge; Abweichung von einem Rechtssatz; Prozeßstoff; Antragschrift; Überprüfung der Entscheidung
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 24.04.1996 - 2 K 20428/93
- OVG Thüringen, 05.09.1996 - 3 ZO 577/96
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Thüringen, 22.12.2021 - 3 ZKO 417/19
Versammlung; polizeirechtliche Kontrollstelle; Personendurchsuchungen; …
Sofern der Rechtssatz in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht ausdrücklich angesprochen worden sein sollte, ist ferner herauszuarbeiten und näher zu begründen, welcher Rechtssatz der angegriffenen Entscheidung entnommen wird (Senatsbeschluss vom 5. September 1996 - 3 ZO 577/96 - juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 - a. a. O.). - OVG Thüringen, 17.06.1997 - 3 ZKO 217/97
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Berufungszulassung und grundsätzliche …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist auch im Rechtsmittelverfahren zur Begründung einer Divergenzrüge die Entscheidung, von der das angegriffene Urteil abweiche, möglichst genau zu bezeichnen (Beschluß vom 5. September 1996 -3 ZO 577/96-). - OVG Thüringen, 08.03.2000 - 3 ZKO 78/98
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zulassungsverfahren; Divergenz; …
Sofern der Rechtssatz in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht ausdrücklich angesprochen worden sein sollte, ist ferner herauszuarbeiten und näher zu begründen, welcher Rechtssatz der angegriffenen Entscheidung entnommen wird (Senatsbeschluß vom 5. September 1996 - 3 ZO 577/96 - dokumentiert in juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluß vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 - a.a.O.). - OVG Thüringen, 13.09.2001 - 3 ZKO 335/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht
Sofern der Rechtssatz in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht ausdrücklich angesprochen worden sein sollte, ist ferner herauszuarbeiten und näher zu begründen, welcher Rechtssatz der angegriffenen Entscheidung entnommen wird (Senatsbeschluss vom 5. September 1996 - 3 ZO 577/96 - dokumentiert in juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 - a. a. O.).
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