Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 26.09.1978 - 3-VII-77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 1 A 709/21
Amtsgerichtsdirektor mit Besoldungsklage erfolglos
Rn. 96 Vgl. Bay. VerfGH, Urteil vom 26. September 1978 - Vf. 3-VII-77 -, juris, Rn. 53, und zum Verhältnis der Stellen eines Präsidenten des Sozialgerichts und eines Direktors des Arbeitsgerichts, der wie ein Direktor des Amtsgerichts besoldet worden ist: BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 - 2 BvR 993/77 -, juris, Rn. 19.; im Anschluss daran VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 30. März 2001 - VGH B 5/01 -, juris, Rn. 12; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 4 B 1.09 -, juris, Rn. 66.Rn. 116 Vgl. Bay. VerfGH, Urteil vom 26. September 1978 - Vf. 3-VII-77 -, juris, Rn. 44.
- OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 125/10
Besoldung, Amtsgerichtsdirektor, Richter, Richterplanstellen, …
Hieran bestehen schon deshalb Zweifel, weil das Bundesbesoldungsgesetz ausdrücklich auf Richterplanstellen abstellt, somit also auf eine Regelung durch den Haushaltsgesetzgeber oder eventuell auf eine Konkretisierung auf Grundlage des Haushalts (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 20. Januar 1981 - 2 BvR 993/77 - BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2003 a. a. O.; BayVerfGH, Beschl. v. 26. September 1978 - Vf.3-VII-77; VerfGH Rh.-Pf., Beschl. v. 30. März 2001 - VGH B 5/01 -, jeweils juris), aber jedenfalls nicht auf faktische Verhältnisse. - OVG Sachsen, 12.01.2010 - 2 A 436/08
Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Bezügen, Besoldung von Richtern, …
Denn nach der vorliegenden Rechtsprechung ist die Einstufung von Richtern durch den Gesetzgeber vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 20.1.1981 - 2 BvR 993/77; BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 2 BvL 7/02; BayVerfGH, Beschl. v. 26.9.1978 - Vf. 3-VII-77; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.3.2001 - VGH B 5/01 -, jeweils zitiert nach juris); wann die Kriterien der Besoldungsordnung erfüllt sind, lässt sich nicht durch eine Würdigung feststellen, die sich auf die tatsächlichen Verhältnisse in einer Behörde beschränkt (…so ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 24.1.1985 - 2 C 39/82 -, juris, dort Rn. 15).
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