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   BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06   

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BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06 (https://dejure.org/2009,29812)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06 (https://dejure.org/2009,29812)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 30 W (pat) 176/06 (https://dejure.org/2009,29812)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 89).

    Wenn die Anmelderin einwendet, dass ihr Markenwort aus sich heraus nicht verständlich oder mehrdeutig sei, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Marke stets im Kontext der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu würdigen und ihr die Eintragung zu versagen ist, wenn sie hierbei in einer ihrer möglichen Bedeutungen beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 -biomild).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist insbesondere solchen Marken abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 ff., Rdn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Nur wenn eine Marke diese Herkunftsfunktion erfüllen kann, ist es gerechtfertigt, sie durch die Eintragung ins Register der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen und zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rdn. 48 -52 -Arsenal FC).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist insbesondere solchen Marken abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 ff., Rdn. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850 ff., Rdn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Die Feststellungen zur Unterscheidungskraft sind dabei im Hinblick auf die konkret angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen zu treffen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren/ Dienstleistungen abzustellen ist, der mit den Gepflogenheiten auf dem einschlägigen Wirtschaftssektor vertraut ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Rdn. 24 -SAT.2).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis für die von ihr erfassten Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst zu werden (st. Rspr., BGH, GRUR 2008, 710 -Visage).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 89).
  • BPatG, 03.12.2003 - 26 W (pat) 175/01
    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 176/06
    Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich bei einer angemeldeten Wortmarke um eine sprachliche Neuschöpfung handelt oder ob ihre Verwendung bereits nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 -BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 f. -BerlinCard, BPatG 26 W (pat) 175/01 -Travel Point, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 89).
  • BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 71/08
    Die Buchstabenfolge "Sys" wird auf dem hier betroffenen Warenund Dienstleistungsgebiet der elektronischen Datenverarbeitung als Abkürzung für "System" verwendet und ist den angesprochenen Verkehrskreisen auch in diesem Sinne bekannt (vgl. hierzu BPatG, Beschl. v. 5. Februar 2009, 30 W (pat) 176/06 -INFOSYS; Beschl. v. 25. Mai 2004, 24 W (pat) 136/02 "ProComSys/ProCom" sowie die weiteren im Beschluss der Markenstelle vom 8. Juni 2005 genannten Beschlüsse des Bundespatentgerichts).
  • BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 7/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC FOR MILLIONS (Wort- Bildmarke)" - keine

    Wenngleich es sich dabei, wie die Anmelderin vorbringt, um Titel von Musikveranstaltungen, Filmen oder Langspielplatten handelt, belegt die derart festgestellte Verwendungspraxis durch eine Vielzahl von Unternehmen, dass sich die Wortfolge MUSIC FOR MILLIONS bzw. ihre deutsche Entsprechung "Musik für Millionen" auf dem hier betroffenen Sektor der Musikprodukte und -veranstaltungen seit Jahrzehnten als beschreibende Angabe etabliert hat, so dass die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge in Zusammenhang mit den vorliegend maßgeblichen Waren und Dienstleistungen nicht für eine Individualisierung geeignet halten können (vgl. dazu auch BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 23. Juni 2009, 24 W (pat) 71/08 - systech./.Systec; Beschl. v. 5. Februar 2009, 30 W (pat) 176/06 - INFOSYS; Beschl. v. 11. Mai 2017, 30 W (pat) 502/16 - Casa Vivendi/Vivendi).
  • BPatG, 28.03.2019 - 30 W (pat) 546/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "infoskop" - Unterscheidungskraft - kein

    Das Kürzel "info" steht dabei, wie auch die Anmelderin nicht in Abrede stellt, für den Begriff "Information" (vgl. DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch, 8. Auflage, S. 919; siehe auch schon BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 176/06 - INFOSYS).
  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 540/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SUNSYS (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft -

    Gleiches gilt für die Abkürzung "sys", die branchenübergreifend als Kurzform für "System" verwendet wird ((BPatG 30 W (pat) 176/06 - INFOSYS; 33 W (pat) 167/00 - SYSCARE; BPatG 30 W (pat) 178/01- SysDesign; BPatG 26 W (pat) 82/12 - sysprovide).
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