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   BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08   

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BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2009,24562)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2009,24562)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 30 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2009,24562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Well aktiv" kann nicht als Marke für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich eingetragen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Well aktiv" nicht als Marke im Gesundheitsbereich schutzfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen, deren Verständnisfähigkeit nicht zu gering zu veranschlagen ist (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 -Postkantoor).

    Nach der Rechtsprechung ist nämlich eine neue Wortkombination, deren Bestandteile jeweils für sich betrachtet Merkmale der beanspruchten Waren beschreiben, nur dann nicht als beschreibend anzusehen, wenn die Neuschöpfung aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die betreffenden Waren einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 96] -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 37] -BIOMILD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich eine neue Wortkombination, deren Bestandteile jeweils für sich betrachtet Merkmale der beanspruchten Waren beschreiben, nur dann nicht als beschreibend anzusehen, wenn die Neuschöpfung aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die betreffenden Waren einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 96] -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 37] -BIOMILD).
  • BPatG, 06.02.1996 - 24 W (pat) 274/94

    Sprachüblich gebildetes Synonym für die Eigenschaftsangabe "hautwirksam" ;

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Demnach können auch bisher noch nicht verwendete oder grammatikalisch fehlerhafte, aber gleichwohl verständliche Sachaussagen durchaus als solche erkannt und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst werden (vgl. BGH a. a. O. -marktfrisch; BPatG GRUR 1996, 489 -Hautactiv).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Entgegen der Ansicht der Anmelderin würde eine mögliche Bedeutungsvielfalt in Anlehnung an die grundsätzliche Unerheblichkeit einer Mehrdeutigkeit bei beschreibenden Angaben i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft keine Rolle spielen, da es für die Verneinung der Unterscheidungskraft ausreichend ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit (eindeutig) beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Die für die Feststellung der Unterscheidungskraft maßgebliche Verkehrsauffassung ist nämlich nicht als solche, sondern im Hinblick auf die berechtigten Belange des freien Wettbewerbs zu bewerten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 27) SAT.2; GRUR Int. 2005, 1012, 1016 (Nr. 60) BioID; Ströbele/Hacker MarkenG 8. Aufl. § 8 Rdn. 41, 111 m. w. N.).
  • BPatG, 31.07.2000 - 30 W (pat) 190/99
    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Der Verkehr ist insbesondere im vorliegend relevanten Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, die oft an im angloamerikanischen Bereich entstandene Trendund Fitnessbewegungen anknüpfen, an die englische Sprache sowie an englische Wortneuschöpfungen auch in Kombination mit deutschen Begriffen gewöhnt -zumal sich das deutsche Wort vom entsprechenden englischen Wort kaum unterscheidet -weshalb sich ihm der Sinngehalt von "Well aktiv" ohne weiteres erschließt (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 190/99 -WELLCARE; 28 W (pat) 55/00 -WELLCARE in Zusammenfassung auf PAVIS PROMA -CD-ROM).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Das ist insbesondere bei allgemein warenanpreisenden Ausdrücken oder Wortfolgen anzunehmen, bei denen -ohne eine warenbeschreibende Sachangabe zu sein -ein auf die Ware bezogener Sinngehalt so stark im Vordergrund steht, dass der Gedanke fern liegt, es könnte sich -über eine Werbeaussage hinaus um einen Herkunftshinweis handeln (vgl. BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter Uns; GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the Best).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Entgegen der Ansicht der Anmelderin darf aber die Frage, ob hinsichtlich der angemeldeten Bezeichnung eine schutzbegründende Bedeutungsvielfalt vorliegt, nicht abstraktlexikalisch beurteilt werden, sondern muß im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Dienstleistungen gesehen werden, so dass sich der Kreis lexikalisch möglicher Begriffsgehalte auf einen im Vordergrund stehenden Sinngehalt reduzieren kann (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rdnr. 56 m. w. N.).
  • BPatG, 14.02.2001 - 28 W (pat) 55/00
    Auszug aus BPatG, 26.02.2009 - 30 W (pat) 40/08
    Der Verkehr ist insbesondere im vorliegend relevanten Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, die oft an im angloamerikanischen Bereich entstandene Trendund Fitnessbewegungen anknüpfen, an die englische Sprache sowie an englische Wortneuschöpfungen auch in Kombination mit deutschen Begriffen gewöhnt -zumal sich das deutsche Wort vom entsprechenden englischen Wort kaum unterscheidet -weshalb sich ihm der Sinngehalt von "Well aktiv" ohne weiteres erschließt (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 190/99 -WELLCARE; 28 W (pat) 55/00 -WELLCARE in Zusammenfassung auf PAVIS PROMA -CD-ROM).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

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