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   BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01   

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https://dejure.org/2002,24448
BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01 (https://dejure.org/2002,24448)
BPatG, Entscheidung vom 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01 (https://dejure.org/2002,24448)
BPatG, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 30 W (pat) 84/01 (https://dejure.org/2002,24448)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 19.09.2001 - 32 W (pat) 135/00
    Auszug aus BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
    So betrifft die von der Anmelderin vorgelegte Entscheidung des 32. Senats (32 W (pat) 135/00) die Waren "Mehl, Mehlvormischungen, Brot, Brötchen, feine Backwaren", für die sich auch unter Berücksichtigung des hier verfolgten Begründungsansatzes keine beschreibende Sachaussage entnehmen läßt.
  • BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 120/00
    Auszug aus BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
    So handelt es sich bei "smart" um die geläufige Bezeichnung für gerätetechnische Intelligenz (vgl BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG Pavis Proma, Kliems, 30 W (pat) 120/00 - sm@rt c@rd; HABM, Pavis Proma, Bender R 611/00-3 - PaySmart, R 872/99-1 - SMART ALBUM).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
    So handelt es sich bei "smart" um die geläufige Bezeichnung für gerätetechnische Intelligenz (vgl BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG Pavis Proma, Kliems, 30 W (pat) 120/00 - sm@rt c@rd; HABM, Pavis Proma, Bender R 611/00-3 - PaySmart, R 872/99-1 - SMART ALBUM).
  • BPatG, 19.10.1998 - 30 W (pat) 160/97
    Auszug aus BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
    Für die markenrechtliche Beurteilung ist vielmehr maßgebend, daß sich - wie vorliegend - diese Mehrdeutigkeit auflöst, wenn die angemeldeten Waren (und Dienstleistungen) berücksichtigt werden (Senat, Pavis Proma Kliems, 30 W (pat) 160/97 - COMPUTER SHOPPER, 30 W (pat) 3/98 - ComTransactions).
  • BPatG, 25.05.1998 - 30 W (pat) 3/98
    Auszug aus BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
    Für die markenrechtliche Beurteilung ist vielmehr maßgebend, daß sich - wie vorliegend - diese Mehrdeutigkeit auflöst, wenn die angemeldeten Waren (und Dienstleistungen) berücksichtigt werden (Senat, Pavis Proma Kliems, 30 W (pat) 160/97 - COMPUTER SHOPPER, 30 W (pat) 3/98 - ComTransactions).
  • BPatG, 28.08.2017 - 26 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART SUSTAINABILITY" - keine Unterscheidungskraft

    In der Technik und Computertechnologie bezeichnet es gerätetechnische Intelligenz im Sinne von selbständigem Steuern (BGH GRUR 2006, 594 Rdnr. 18 - Smartkey; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; BPatG 29 W (pat) 531/17 - Smartest Climate m. w. N.; 24 W (pat) 560/11 - smart flow; 29 W (pat) 45/04 - SmartFinder; 30 W (pat) 84/01 - SMART).
  • BPatG, 05.07.2023 - 29 W (pat) 564/19
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BPatG, Beschluss vom 25.02.2002, 30 W (pat) 84/01- SMART, da es sich dort um Waren im Modebereich gehandelt hat, die durch SMART mit "modisch pfiffig" umschrieben wurden, was auf die nicht vergleichbaren vorgenannten Waren der Klasse 9 nicht zutrifft.
  • BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART LIFE/LIFE" - zur rechtserhaltenden Benutzung -

    Bei den von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren handelt es sich um solche, die mit "SMART" als Hinweis auf eine "künstliche oder gerätetechnische Intelligenz" (BPatG 30 W (pat) 188/00 - SMART MESSAGING; 30 W (pat) 84/01 - SMART; 30 W (pat) 123/04 - Smart; 30 W (pat) 34/11 - smartbook for smart people; 24 W (pat) 560/11 - smart flow) beschrieben bzw. angepriesen werden könnten; die beanspruchten Dienstleistungen können sich darauf beziehen.
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