Rechtsprechung
| EuGH, 22.03.1966 - 30/65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 47; ; EWGV Art. 80; ; EWGV Art. 81
- EU-Kommission
Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde
EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 47
1 . AUSKÜNFTE - NACHPRÜFUNG - VORNAHME DER NACHPRÜFUNGEN MITTELS PRIVATER KONTROLLEURE - AUSWAHL DIESER KONTROLLEURE - ART UND WEISE - FREIES ERMESSEN DER HOHEN BEHÖRDE - BESCHRÄNKUNG DER RICHTERLICHEN NACHPRÜFUNG AUF DAS ERGEBNIS DER KONTROLLE - EU-Kommission
Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde
- Wolters Kluwer
Festsetzung der ausgleichspflichtigen Schrottmenge; Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der allgemeinen Entscheidungen; Mängel in der Entscheidungsbegründung; Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Rüge der individuellen Entscheidungen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. AUSKÜNFTE - NACHPRÜFUNG - VORNAHME DER NACHPRÜFUNGEN MITTELS PRIVATER KONTROLLEURE - AUSWAHL DIESER KONTROLLEURE - ART UND WEISE - FREIES ERMESSEN DER HOHEN BEHÖRDE - BESCHRÄNKUNG DER RICHTERLICHEN NACHPRÜFUNG AUF DAS ERGEBNIS DER KONTROLLE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1966 - 30/65
- EuGH, 22.03.1966 - 30/65
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69
Società industriale metallurgica di Napoli (Simet) gegen Kommission der …
Will man das jedoch nicht tun, so kann auch diesbezüglich auf die frühere Rechtsprechung (Rechtssache EuGH 30/65 - Slg. 1966, 83) verwiesen werden.Es läßt sich darüber hinaus namentlich auf die Rechtssache 30/65 verweisen, nach der eine knappe, die wesentlichen Erwägungen wiedergebende Begründung ausreicht, während die Veröffentlichung aller Faktoren, auf denen die Festsetzung der verschiedenen Daten des Ausgleichs beruhte, nicht erforderlich war.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
Noch für den EGKS-Bereich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß der Auftrag, mittels dessen die Hohe Behörde eine Nachprüfung im Sinne des Artikels 47 EGKS-Vertrag vornehmen lässt, keine Übertragung ihrer Befugnisse, sondern deren Ausübung darstellt und daß daher die Form- und Publizitätserfordernisse, denen die Übertragung von Befugnissen unterworfen ist, nicht zu beachten sind: Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 (Barge/Hohe Behörde, Slg. 1963, 561, 595 f.); Urteil vom 16. März 1971 in der Rechtssache 67/69 (Simet/Kommission, Slg. 1971, 197, Randnr. 7); siehe auch das Urteil vom 22. März 1966 in der Rechtssache 30/65 (Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, Slg. 1966, 49, 80).
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| Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1966 - 30/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Macchiorlati Dalmas & Figli SAS gegen Hohe Behörde der EGKS.
- EU-Kommission
Macchiorlati Dalmas & Figli SAS gegen Hohe Behörde der EGKS.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1966 - 30/65
- EuGH, 22.03.1966 - 30/65
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